Auszug - Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Schuld informiert über den Sachverhalt. Frau Jonas ergänzt die Ausführungen. Es wird keine weitere Aussprache gewünscht.
Beschluss:
- Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.
- Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge wird in der vorliegenden Fassung / mit folgenden Änderungen beschlossen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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Herr BM Beeck berichtet, dass in dieser Woche eine Amphibienzählung auf dem Gelände der Kläranlage stattgefunden hat. Dieses wurde vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH beauftragt und steht im Zusammenhang mit den geplanten Lärmschutzanlagen an der BAB A1.