Auszug - Neufassung Hauptsatzung des Amtes Nordstormarn
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Beeck erläutert die Notwendigkeit, über eine Regelung in der Hauptsatzung die Voraussetzung zu schaffen, Sitzungen des Amtes in Fällen höherer Gewalt in Form einer Videokonferenz durchführen zu können. Von Seiten der Verwaltung wird ergänzt, dass in dem vorgelegten Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung die Regelungen der Zuständigkeitsordnung enthalten sind. Nach kurzer Diskussion besteht Einvernehmen, die Zuständigkeiten aus Gründen der Übersichtlichkeit in der Hauptsatzung zu regeln und die Zuständigkeitsordnung aufzuheben.
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt die als Anlage 1 beigefügte Hauptsatzung des Amtes Nordstormarn mit folgender Änderung:
§ 16 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Hauptsatzung sowie die Zuständigkeitsordnung vom 03.05.2005, zuletzt geändert durch die 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 06.06.2017, außer Kraft.
Abstimmungsergebnis: | 36 | Stimmen dafür | |
|
| 0 | Stimmen dagegen |
|
| 3 | Stimmenthaltungen |
|
|
|
|