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Auszug - Haushaltssatzung - mit Plan 2021  

Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Barnitz Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 22.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:08 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Groß Barnitz
Ort: Schlitzer Weg 3, 23858 Barnitz
2020/12-101 Haushaltssatzung - mit Plan 2021
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Haushalt wurde in der Finanzausschusssitzung eingehend beraten. Herr Hoffmann erläutert noch einmal die wichtigsten Punkte. Die Kosten für die Kita-Betreuung wird vom Amt nochmals geprüft, da Klein Wesenberg wesentlich weniger Zuschüsse für die Kita zahlen muss. Die Kosten für die Kanalverfilmung in der L85 soll im Konto 538030 bleiben, auch wenn vorerst kein Gebrauch davon gemacht wird.

Die Senkung der Kreisumlage ist im Haushalt noch nicht berücksichtigt, da die genaue Höhe noch nicht feststeht.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz

r die Grundsteuer A und B wird auf 301 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021 mit zusätzlich 5.000,00€r das Konto 551020 und 20.800,00€r das Konto 538030.

- Streichung der Erläuterung aus Konto 126020, Seite 22 der Übersicht Teilfinanzpläne.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2021 r das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister und den Gemeindewehrführer und dem Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. 


 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

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