Auszug - Haushaltssatzung - mit Plan 2021
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dr. Merkel erläutert den Haushalt 2021. Herr Iken bedankt sich bei der Kämmerin, dass die zurückliegenden Jahresrechnungen so schnell erstellt wurden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer B wird auf 363 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen:
- kommunaler Anteil an den Kosten für die OGS Hamberge (16.000,00 €)
beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2021.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 5.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 10 | Stimmen dafür | |
|
| 0 | Stimmen dagegen |
|
| 0 | Stimmenthaltungen |
|
|
|
|