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Auszug - Erlass Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Rehhorst  

Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Rehhorst Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 24.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:05 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Rehhorst
Ort: Up´n Knust 26, 23619 Rehhorst
2021/19-133 Erlass Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Rehhorst
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2021/19-133

 

Frau Jonas erläutert kurz die geplante Änderung der Bekanntmachungsregelung. Es schließt sich eine kurze Aussprache über die Vor- und Nachteile an. Unter den Mitgliedern der Gemeindevertretung besteht Einvernehmen, dass ältere Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Möglichkeit haben sollen, den vollständigen Bekanntmachungstext in der Tageszeitung lesen zu können. Diese haben oftmals nicht die Möglichkeit zur Nutzung des Internets.

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Rehhorst beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Rehhorst über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungssatzung–BMS-) mit folgenden Änderungen:

 

  • § 1 (1) erhält folgende Fassung:

 

Satzungen und andere Bekanntmachungen der Gemeinde Rehhorst, nachfolgend Gemeinde genannt, werden in der Tageszeitung „Lübecker Nachrichten, Stormarner Ausgabe“ unter „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem die Zeitung die Satzung oder den Bekanntmachungstext bekannt gemacht hat.

Darüber hinaus werden die Satzungen und Bekanntmachungstexte nachrichtlich im Internet unter der Internetadresse http://www.amt-nordstormarn.de/Amt/Mitteilungen-Bekanntmachungen/ unter Angabe des Bereitstellungstages bekannt gemacht und auf Dauer während ihrer jeweiligen Gültigkeit unter der Internetadresse http://www.amt-nordstormarn.de/Gemeinden/Rehhorst/Satzungen/ veröffentlicht.

 

§ 1 (5) wird die Formulierung „abweichend von Abs. 1 Satz 1“ gestrichen.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

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