Auszug - 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rehhorst über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pöhls für das Gebiet südlich Dorfstraße 30, östlich Zarpener Weg und westlich Dorfstraße 24 hier: Auswertung der zum Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2021/19-136
Frau Jonas verteilt die Tischvorlage und berichtet über die eingegangene Stellungnahme des Wasserbeschaffungsverbandes Wakendorf I, die inhaltlich noch einmal geprüft werden sollte. Außerdem können sich der Kreis Stormarn und das Ministerium für Inneres, Ländliche Räume, Integration und Gleichstellung SH bis zum 01.04.2021 zurückmelden. Der Beschluss kann daher nur unter Vorbehalt einer erneuten Abstimmung gefasst werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt unter der Maßgabe, dass die noch ausstehenden Stellungnahmen nicht fristgerecht eingehen oder bedeutsame Änderungen auslösen:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rehhorst über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pöhls abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme
- Amt Trave-Land für Wasserbeschaffungsverband Wakendorf I vom16.03.2021.
Die Abwägung (Beschlussempfehlung) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 24.03.2021 (Anlage 1) und werden ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rehhorst über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pöhls für das Gebiet südlich Dorfstraße 30, östlich Zarpener Weg und westlich Dorfstraße 24 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss der Satzung durch die Gemeindevertretung ist nach § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür | |
|
| 0 | Stimmen dagegen |
|
| 0 | Stimmenthaltungen |
|
|
|
|
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.