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Auszug - 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen für da Gebiet im Norden der Gemeinde am Ortsausgang Richtung Heilshoop, westlich der Hauptstraße (L 71), nördlich der Bebauung "Am Sportplatz" hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses und des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen
TOP: Ö 6
Gremien: Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen, Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 10.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte 'Zum Eckkrug' Zarpen
Ort: Hauptstraße 50, 23619 Zarpen
2021/22-115 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen für da Gebiet im Norden der Gemeinde am Ortsausgang Richtung Heilshoop, westlich der Hauptstraße (L 71), nördlich der Bebauung "Am Sportplatz"
hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zunächst bittet Herr Zimmermann alle befangenen Mitglieder den Raum zu verlassen. Anschließend übergibt Herr Zimmermann an Herrn Schöning. Herr Schöning geht auf die wesentlichen Hintergründe dabei ein. Sodann lässt Herr Zimmermann darüber abstimmen.


Beschluss:

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 8. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet im Norden der Gemeinde am Ortsausgang Richtung Heilshoop, westlich der Hauptstraße (L 71), nördlich der Bebauung „Am Sportplatz“ folgende Änderung der Planung vorsieht:

 

-          Umwandlung „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gemeinbedarfsfläche“.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll möglichst das Büro Architektur und Stadtplanung, Hamburg beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Auslegung.

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.  

 

  1. Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen.

 

  1. Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind damit einverstanden, dass der Bürgermeister nach Abstimmung mit seinen Stellvertretern die für die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendigen Architekten- und Ingenieurleistungen, die einen Auftragswert von 2.500 € brutto übersteigen, ohne vorherige Zustimmung der Gemeindevertretung beauftragt. Über die Auftragserteilung ist der Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung zu berichten. Sie ist von ihr zu genehmigen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO war folgende Gemeindevertreter (bzw. bürgerlichen Mitglieder) von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Herr Tim Raab.


 

Abstimmungsergebnis: 

12

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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