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Auszug - 4. Änderung der Hauptsatzung  

Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Barnitz Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:55 - 21:03 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Groß Barnitz
Ort: Schlitzer Weg 3, 23858 Barnitz
2018/12-027 4. Änderung der Hauptsatzung
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage vom 30.05.2018

 

BM Schütt informiert über den entsprechenden Antrag der CDU- Fraktion. Danach sei die Aufgabenverteilung zwischen dem zukünftigen Bauausschuss und dem Finanzausschuss in Bezug auf die Grundstücksangelegenheiten noch offen.

 

Herr Hoffmann ergänzt, dass ebenso noch die Frage offen sei, ob auch bürgerliche Mitglieder in den Ausschüssen mitarbeiten dürften. Entsprechend sei der vorliegende Satzungsentwurf noch anzupassen.

 

Im Ergebnis der sich anschließenden Aussprache besteht Einigkeit, dass die Ausschüsse ausschließlich durch Gemeindevertreter-/ innen besetzt werden sollen. Der Finanzausschuss solle für den Erwerb, den Verkauf und die Verwaltung von Grundstücken zuständig sein. Der Bauausschuss für alle weiteren Fragen, welche Grundstücke betreffen. Im Zweifel sei durch die Gemeindevertretung eine Zuordnung der Zuständigkeit vorzunehmen. BM Schütt stellt somit folgenden Beschluss zur Abstimmung:


 


Beschluss:

Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Barnitz wird mit folgender Änderung beschlossen:

 

Artikel I, § 4 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

§ 4

Ständige Ausschüsse

(1) Die nachfolgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet:

 

a) Finanzausschuss

Zusammensetzung: 5 Gemeindevertreterinnen bzw. Gemeindevertreter

Aufgabengebiet: Finanzwesen,

Grundstücksangelegenheiten, soweit sie den Erwerb, Verkauf und die Verwaltung von Grundstücken betreffen,

Steuern und

Prüfung des Jahresabschlusses

 

b) Bau- und Umweltausschuss

Zusammensetzung: 5 Gemeindevertreterinnen bzw. Gemeindevertreter

Aufgabengebiet: Bau- und Wegewesen,

Grundstücksangelegenheiten, soweit sie nicht dem Finanzausschuss obliegen,

Umweltschutz,

Naturschutz undLandschaftspflege

 


 

Abstimmungsergebnis: 

11

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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