Auszug - 4. Änderung der Hauptsatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage vom 30.05.2018
BM Schütt informiert über den entsprechenden Antrag der CDU- Fraktion. Danach sei die Aufgabenverteilung zwischen dem zukünftigen Bauausschuss und dem Finanzausschuss in Bezug auf die Grundstücksangelegenheiten noch offen.
Herr Hoffmann ergänzt, dass ebenso noch die Frage offen sei, ob auch bürgerliche Mitglieder in den Ausschüssen mitarbeiten dürften. Entsprechend sei der vorliegende Satzungsentwurf noch anzupassen.
Im Ergebnis der sich anschließenden Aussprache besteht Einigkeit, dass die Ausschüsse ausschließlich durch Gemeindevertreter-/ innen besetzt werden sollen. Der Finanzausschuss solle für den Erwerb, den Verkauf und die Verwaltung von Grundstücken zuständig sein. Der Bauausschuss für alle weiteren Fragen, welche Grundstücke betreffen. Im Zweifel sei durch die Gemeindevertretung eine Zuordnung der Zuständigkeit vorzunehmen. BM Schütt stellt somit folgenden Beschluss zur Abstimmung:
Beschluss:
Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Barnitz wird mit folgender Änderung beschlossen:
Artikel I, § 4 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
§ 4
Ständige Ausschüsse
(1) Die nachfolgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet:
a) Finanzausschuss
Zusammensetzung: 5 Gemeindevertreterinnen bzw. Gemeindevertreter
Aufgabengebiet: Finanzwesen,
Grundstücksangelegenheiten, soweit sie den Erwerb, Verkauf und die Verwaltung von Grundstücken betreffen,
Steuern und
Prüfung des Jahresabschlusses
b) Bau- und Umweltausschuss
Zusammensetzung: 5 Gemeindevertreterinnen bzw. Gemeindevertreter
Aufgabengebiet: Bau- und Wegewesen,
Grundstücksangelegenheiten, soweit sie nicht dem Finanzausschuss obliegen,
Umweltschutz,
Naturschutz undLandschaftspflege
Abstimmungsergebnis: | 11 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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