Auszug - Hinweis auf die Mitteilungspflicht über Berufe und andere vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten
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Wortprotokoll Beschluss |
Jedes Mitglied der Gemeindevertretung hat dem Bürgermeister den Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mitzuteilen, sofern dies für die Ausübung des Mandates von Bedeutung ist.
Hierzu wurde ein entsprechender Vordruck übersandt.
Die Angaben müssen veröffentlicht werden. Dies wird auf der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung durch Verlesen durch den Bürgermeister erfolgen.