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Auszug - 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feuerwehr) der Gemeinde Westerau für das Gebiet: Ortsteil Westerau, westlich Ratzeburger Straße (B 208), Ratzeburger Straße 2 bis 10 (gerade Hausnummern) einschließlich der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche hier: Aufstellungsbeschluss und Bestätigung des Vorentwurfes  

Sitzung der Gemeindevertretung Westerau
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Westerau Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 30.11.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Westerau
Ort: Schulstraße 6, 23847 Westerau
2021/21-133 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feuerwehr) der Gemeinde Westerau für das Gebiet: Ortsteil Westerau, westlich Ratzeburger Straße (B 208), Ratzeburger Straße 2 bis 10 (gerade Hausnummern) einschließlich der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche
hier: Aufstellungsbeschluss und Bestätigung des Vorentwurfes
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Gemeindevertretung diskutiert über den Sachverhalt der Änderung des Flächennutzungsplans.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Aufstellungsbeschluss

 

1.1.       Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 4. Änderung (Feuerwehr) r das Gebiet Ortsteil Westerau, westlich Ratzeburger Straße (B 208), Ratzeburger Straße 2 bis 10 (gerade Hausnummern) einschließlich der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Umwandlung „Fläche für Landwirtschaft“ in „Gemeinbedarfsfläche“ zur Sicherung des neuen Standortes für die Freiwillige Feuerwehr Westerau sowie

-          Umwandlung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ zur Sicherung der bestehenden Siedlungsstruktur.

 

1.2.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

1.3.       Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und Nachbargemeinden wird das Büro Architektur und Stadtplanung in Hamburg beauftragt.

1.4.       Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

1.5.       Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Auslegung

 

 

  1. Bestätigung des Vorentwurfes

 

2.1.       Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Westerau (Feuerwehr)r das Gebiet Ortsteil Westerau, westlich Ratzeburger Straße (B 208), Ratzeburger Straße 2 bis 10 (gerade Hausnummern) einschließlich der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche wird in der vorliegenden Fassung (mit folgenden Änderungen) gebilligt. Die Begründung inklusiver der alternativen Standortprüfung ist entsprechend auszuarbeiten. 

 

2.2.       Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden ist durchzuführen. Gleichzeitig ist die Planung bei der Landesplanungsbehörde anzuzeigen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Hr. Karsten Uhrbrook

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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