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Auszug - Haushaltssatzung - mit Plan 2022  

Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge
TOP: Ö 15
Gremium: Gemeindevertretung Hamberge Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule Hamberge
Ort: Schulstraße 10, 23619 Hamberge
2021/14-200 Haushaltssatzung - mit Plan 2022
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage 2021/14-200 vom 19.11.2021

 

Herr Beeck erläutert den Haushalt 2022 und bezieht sich auf die Beratung in der gemeinsamen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Finanzausschusses vom 25.11.2021. Es besteht Einvernehmen, zusätzlich 55.000,00 € als gemeindliches  Defizit für die Kindertageseinrichtung Kita Regenbogen in den Haushalt 2022 einzustellen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu den TOPen 10 und 13 sowie mit sonstigen folgenden Änderungen:

 

a)      15.000,00 €r Planungsauftrag Schulbau- und Sanierungsprogramm

b)      10.000,00 €r Umbau alte Mensa in OGS-Betreuungsraum

c)      15.000,00 €r Mobiliar Mehrzweckräume in Schulsporthalle

d)      6.000,00 €r Malerarbeiten in vier Klassenräumen

e)      55.000,00 € als kommunales Defizit für die Kindertageseinrichtung

 

1. Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen:

    - der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

    - die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2022.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 5.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2022 r das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.


 

Abstimmungsergebnis: 

12

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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