Auszug - 2. Änderung der Wassergebührensatzung
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Mit Bezug auf den Sachverhalt der Beschlussvorlage 2021/-036 übergibt Herr Rahn-Marx das Wort an Herrn Thormann, Mitarbeiter der Finanzabteilung des Amtes Nordstormarn. Anhand der Verbrauchsgebührenkalkulation erläutert Herr Thormann fachkundig die betriebswirtschaftlichen Grundsätze einer Gebührenkalkulation und des angewandten Mischzinssatzes.
Frau Schroeder zeigt ergänzend auf, dass bei einer Anhebung der Grundgebühren lediglich Großabnehmer profitieren. Im dörflich geprägten Versorgungsbereich jedoch größtenteils
Familien und ältere Mitbürger*innen ansässig sind, die ihre Wassergebühren nur durch eine bewusste, nachhaltige Wasserentnahme steuern können. Insofern dient die Vorlage Grundgebührenkalkulation unter dem sozialen Aspekt lediglich der Kenntnisnahme.
Herr Schütt äußert, dass eine Kostendeckung insgesamt ausschlaggebend ist und Einzelpositionen insofern nicht ins Gewicht fallen. Mit anderen Worten, ob die Gebühreneinnahmen über die Grund- oder die Verbrauchsgebühren erhoben werden ist nebensächlich, wichtig ist, was unter dem Strich dabei herauskommt.
Herr Hochstein fragt nach, ob von einem längerfristigen/stabilen Zeitraum ausgegangen werden kann, wenn eine Erhöhung um 0,30 €/cbm von aktuell 1,60 €/cbm auf dann 1,90 €/cbm stattfindet. Frau Schroeder erläutert, dass die letzte Gebührenanpassung zum 01.07.2015 stattgefunden hat, d.h. vor 6,5 Jahren. Seitdem wurden vermehrt Verluste eingefahren, die nicht zeitnah über geringfügigere Gebührenanpassungen ausgeglichen wurden. Ferner stehen aufgrund der in die Jahre gekommenen Infrastruktur in der Zukunft peu á peu Investitionsmaßnahmen an, die sukzessive ins Auge gefasst werden müssen. Insofern wird eher eine kontinuierliche, gemäßigte Anhebung der Gebühren angeraten.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt die der Beschlussvorlage beigefügte Satzung zur
2. Änderung der Wassergebührensatzung des Wasserbeschaffungsverbandes Reinfeld-Land ohne Änderungen.
Die Verbandsversammlung stimmt der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation zur Anhebung der Verbrauchsgebühren auf 1,90 € je cbm ab dem 01.01.2022 zu.
Abstimmungsergebnis: | 13 | Stimmen dafür | |
|
| 0 | Stimmen dagegen |
|
| 1 | Stimmenthaltung |
|
|
|
|