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Auszug - Errichtung eines Solarparkes in der Gemeinde Wesenberg  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Wesenberg
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Wesenberg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 13.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Ratzbek
Ort: Dorfstraße 46, 23858 Wesenberg
2021/20-171 Errichtung eines Solarparkes in der Gemeinde Wesenberg
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2021/20-157
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Thomas und Teo Claussen verlassen aus Gründen der Befangenheit den Saal und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Die Planung und das mögliche Verfahren werden durch  Herrn Arndt (Solar-Wind) und Herrn Kruse (Planungsbüro Elbberg) vorgestellt. Kernaussagen sind

- die Landesplanung muss aufgrund der Größe des Vorhabens angefragt werden

-          die Gemeinde bleibt in ihrer weiteren Entscheidung im B-Planverfahren frei

-          die im Plan weiß dargestellten Flächen sind potenzielle Flächen

-          eine absolute Obergrenzen Größe gibt es nicht; landwirtschaftliche Fläche wird reduziert

-          seitens Solarwind ist vorgesehen die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger an der Investition im weiteren Verfahren in einem gesonderten Termin darzulegen.

 

Die Gemeindevertreter tauschen die Argumente zu dem in Rede stehenden Beschluss aus. Thematisiert werden die Größe des Vorhabens, Vorteile der Photovoltaik, die Einnahmemöglichkeiten und die gemeindliche Planungshoheit im Bauleitplanungsverfahren.

 

Anschließend bittet der Vorsitzende um Abstimmung der Beschlussvorlage.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

Der Bürgermeisterin wird beauftragt, die Landesplanungsbehörde frühzeitig über das Vorhaben „Solarenergie-Freiflächenanlage“ östlich der K 111 zwischen den Ortslagen Ratzbek und Fliegenfelde zu unterrichten und gleichzeitig zu bitten, die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung zu prüfen.

 

Die gemeindlichen Gremien werden sich nach Eingang der landesplanerischen Stellungnahme mit dem Vorhaben befassen und über die Einleitung der notwendigen Bauleitplanverfahren beraten.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren die o.g. Gemeindevertreter/-innen bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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