Auszug - Einwohnerfragestunde
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Wortprotokoll |
Auf Nachfrage teilt Frau Jonas mit, dass neben der Fläche P4 auch noch weitere Flächen aus dem Siedlungsentwicklungskonzept umgesetzt werden sollen. Diese werden nicht bevorzugt. Auch werden deren Eigentümer/innen die Kosten der Bauleitplanung übernehmen müssen. Die Planungskosten sollen nicht auf die Bürger/innen umgelegt werden.
Ergänzend zur Nachfrage wird vom Einwohner auf § 13b BauGB und dessen Befristung hingewiesen. Frau Jonas teilt mit, dass der Bebauungsplan nach § 13b BauGB aufgestellt und die Frist beachtet wird.
Anmerkung der Verwaltung:
Gemäß § 13bBauGB kann das Verfahren nur bis zum Ablauf des 31.12.2022 förmlich eingeleitet werden, d.h. der Aufstellungsbeschluss muss gefasst und bekannt gemacht werden. Der Satzungsbeschluss ist bis zum Ablauf des 31.12.2024 zu fassen.
Es wird nicht öffentlich weiter beraten (gesonderte Niederschrift). Die Bürgermeisterin stellt um 22:45 Uhr die Öffentlichkeit wieder her und verzichtet auf eine Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse, da die Öffentlichkeit nicht mehr anwesend ist.
Sie schließt die Sitzung um 23:25 Uhr.