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Auszug - Errichtung eines Solarparkes in der Gemeinde Hamberge  

Gemeinsame Sitzung des Schulausschusses, des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge
TOP: Ö 4
Gremien: Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge, Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge, Schulausschuss Hamberge Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum Schulsporthalle Hamberge
Ort: Schulstraße 8a, 23619 Hamberge
2022/14-204 Errichtung eines Solarparkes in der Gemeinde Hamberge
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2022/14-204 vom 03.02.2022

 

Herr Beeck begrüßt Herrn Brodbeck, Ingenieurbüro Solar Wind Projekt GmbH aus Hamburg sowie Herrn Kruse, Ingenieurbüro „Elbberg“r Umwelt- und Landschaftsplanung.

 

Herr Brodbeck stellt die Projektidee „Solarenergie-Freiflächenanlagen entlang der BAB A1 in Hamberge“ mit einer Größe von insgesamt ca. 10 ha vor und erläutert die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen, die Auswirkungen eines Betriebs auf die Umgebung (Lärmemissionen) und die Umwelt (Tier- und Pflanzenwelt).

 

Herr Kruse ergänzt, Voraussetzung für die Umsetzung sei die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines B-Planes, wobei die Planungshoheit bei der Gemeinde Hamberge liege. Die Kosten dafür würden vom Vorhabenträger übernommen werden. Die Interessen der Gemeinde (z.B. Besicherung Rückbau der Anlage, Projektausgestaltung usw.) könnten über einen städtebaulichen Vertrag geregelt werden.

 

Sowohl für das Gemeindegebiet von Wesenberg als auch für das Gemeindegebiet von Hamberge sei ein sogenanntes Weißflächenkataster erstellt worden, welches grundsätzlich potenziell geeignete Flächen für Solarenergiefreiflächenanlagen darstellt. 

 

Herr Brodbeck erläutert die kommunale Wertschöpfung. Neben der Gewerbesteuer (90 % am Anlagenstandort) könnten Kommunen eine finanzielle Beteiligung von 0,2 ct pro Kilowattstunde für die tatchlich eingespeiste Strommenge erhalten.

 

Fragen der Gemeindevertreter zur Finanzierung, zur erwarteten Entwicklung von Kostensteigerungen sowie zu Laufzeiten der Pachtverträge zu den betreffenden Flächen werden beantwortet. U.a. habe sich das Unternehmen auf Freiflächenanlagen spezialisiert, Flächen auf Dächern und Parkplätzen würden nachrangig in Betracht gezogen. Die Verhandlungen mit den Eigentümern zu einer möglichen Pacht der in Rede stehenden Flächen seien angelaufen.

 

Herr Beeck weist auf die Ende März 2022 geplante Einwohnerversammlung hin. Auf der Versammlung, zu der auch Vertreter der IBSH eingeladen werden sollen, sollen Möglichkeiten der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Gemeinde und die Möglichkeit der Installation von Solarenergieanlagen auf den Dächern Gemeinde eigener Gebäude vorgetragen werden. Herr Beeck schlägt vor, folgende Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretung auszusprechen:


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Gemeinde Hamberge befürwortet alternative Energieträger und unterstützt das Projekt „Solarenergie-Freiflächenanlagen in Hamberge“.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Landesplanungsbehörde frühzeitig über das Vorhaben „Solarenergie-Freiflächenanlage in Hamberge“rdlich der Bundesautobahn A 1 im süstlichen und nordwestlichen Bereich des Autobahnkreuzesbeck zu unterrichten und gleichzeitig zu bitten, die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung zu prüfen.

 

Die gemeindlichen Gremien werden sich nach Eingang der landesplanerischen Stellungnahme mit dem Vorhaben befassen und über die Einleitung der notwendigen Bauleitplanverfahren beraten.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


 

Abstimmungsergebnis: 

13

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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