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Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2022  

Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Rehhorst Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 10.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:20 - 23:25 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Rehhorst
Ort: Up´n Knust 26, 23619 Rehhorst
2022/19-158 Haushaltssatzung mit Plan 2022
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2021/19-158

 

Frau Böttger verweist auf die heutige Sitzung des Finanzausschusses vor der Gemeindevertretung, in der anhand einer Zusammenstellung der Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Rehhorst erläutert wurde. Die Zusammenstellung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Frau Böttger verweist besonders auf die hohe Nachforderung der Schulkostenbeiträge durch die Stadt Reinfeldckwirkend bis 2018. Es schließt sich eine Diskussion zur Höhe und dem Zeitraum der Nachforderung an. Es besteht Einigkeit, die Ansätze für die Schulkostenbeiträge in 2022 auf insgesamt 220.000 produktübergreifend zu erhöhen.

 

Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird unterbrochen und die Sitzung mit den nachfolgenden Tagesordnungspunkten fortgesetzt. Nach Tagesordnungspunkt 12 wird weiterberaten.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Nach öffentlicher Beratung werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

 

mehr/weniger

Ansatz 2022 neu

Schulkostenbeiträge (gesamt)

 

220.000 €

Kindergartengrundstück (Spielhaus)

 

3.000 €

Straßenbeleuchtung

+10.000 €

 

Gemeinschaftshaus Pöhls (Sanierung der Decke)

+ 4.500 €

 

Siedlungsentwicklungskonzept

-10.000 €

 

Kläranlagen Phosphor-Eliminierung

+30.000 €

 

 

-       Der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

-       Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2022.

 

  1. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

  1. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2022 r die jeweils durch die Freiwillige Feuerwehren Rehhorst und Pöhls verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO diergermeisterin und die Wehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 9 Präsentation Haushaltsplan 2022 (267 KB)      
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