Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2022
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Bürgermeisterin erläutert den Sachverhalt. Eine Frage zu der Höhe der Abschreibungen wurde vom Protokollführer beantwortet. Zu dem Kostenpunkt „Abriss Tennishaus“ gibt es aus der Gemeindevertretung Vorschläge zu Firmen, die den Abriss kostengünstig abbilden können.
Aufgabe für die Verwaltung:
Dem Amt wird empfohlen, für den Abriss des Tennishaus Angebote von den Firmen Stahlkopf in Mölln und Jürgen Kraus in Grienau einzuholen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließt:
1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer B bleibt unverändert bei 363 v.H.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2022.
- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2022.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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