Auszug - Haushaltssatzung - mit Plan 2022
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Finanzausschuss diskutiert die vorgestellte Haushaltsplanung und –Satzung, hier insbesondere eine mögliche Anpassung der Grundsteuer B entsprechend des Vorgehens in den Vorjahren (Anpassung an Nivellierungssätze), wobei hier ein Nachholen des erheblichen Sprungs in 2021 (+12%-Punkte) und eine Angleichung an die Erhöhung 2022 (+4%-Punkte).
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
- Nach öffentlicher Beratung werden mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Erhöhung Hebesatz Grundsteuer B auf 317%
- 538030.5221001 „Filmen und Spülen Kanalleitungen“ in 2022 EUR 5.000,-
- 541010.5221000 „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen
Vermögens (Erhaltungsaufwand)“ + TEUR 10 EUR 40.000,- - 542010.7831100 „Buswartehaus Trenthorster Str. (Invest.) EUR 5.000,-
- 551010.7831103 „Erw. u. Erricht. Kindespielgeräte (Invest.) EUR 20.000,-
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2022.
- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2022.
2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, den Gemeindewehrführer und die Ortswehrwehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 4 | Stimmen dafür | |
|
| 0 | Stimmen dagegen |
|
| 0 | Stimmenthaltungen |
|
|
|
|