Auszug - Haushaltssatzung - mit Plan 2022
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Nach öffentlicher Beratung werden mit folgenden Änderungen beschlossen:
Zusätzlich sind folgende Ausgaben einzuplanen:
- + 10.000 Euro für die Brückenreparatur
- + 10.000 Euro für Sirenen
- + 5.000 Euro für Verfilmung und Spülen des Kanalnetzes
- + 10.000 Euro für Schachtdeckel und Einläufe
- + 20.000 Euro für Spielplätze (investiv)
- + 5.000 Euro Buswartehaus (investiv)
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2022.
- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2022.
Grundsteuer A: Erhöhung um 1% auf 302 %
Grundsteuer B: Erhöhung um 16% auf 317 %
Gewerbesteuer: keine Erhöhung
2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister die Ortswehrführer und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 6 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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