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Auszug - Haushaltssatzung - mit Plan 2022  

Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen
TOP: Ö 5
Gremium: Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 17.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Mönkhagen
Ort: Dorfstraße 56, 23619 Mönkhagen
2022/18-112 Haushaltssatzung - mit Plan 2022
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende erläutert die Beschlussvorlage mit den wesentlichen Einnahmen. Große Ausgaben entstehen der Gemeinde durch Kreis- und Amtsumlage sowie die Zahlungen für Kindertagesstätten und Schulen.

Insgesamt hat sich die Haushaltslage 2018 mit einem Ergebnis von rd. 1,26 Mio. € bis 2021 mit einem Ergebnis von rd.1,8 Mio. € verbessert. Dies ermöglicht u.a. die Investition in die FFW.

 

Die Fragestellung welche Überschüsse durch die Abwassergebühren entstanden sind bedarf einer größeren Überprüfung der Kämmerei. Festgehalten wird, dass die Gebühren den Aufwand decken sollen. Ein „Sondervermögen“ ist dies jedoch nicht.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Nach öffentlicher Beratung werden ohne Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2022.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

3

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

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