Auszug - Hinweis auf die Mitteilungspflicht über Berufe und andere vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Jedes Mitglied der Gemeindevertretung und der Ausschüsse hat der Bürgermeisterin den Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mitzuteilen, sofern dies für die Ausübung des Mandates von Bedeutung ist.
Die entsprechenden Formblätter werden von den Gemeindevertretern ausgefüllt und in der nächsten Sitzung bekannt gemacht.