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Auszug - Bebauungsplan Nr. 11 (Feuerwehr) der Gemeinde Westerau für das Gebiet: Ortsteil Westerau, westlich Ratzeburger Straße (B 208), südlich Ratzeburger Straße 2 bis 10 (gerade Hausnummern) hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Westerau
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Westerau Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 13.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Westerau
Ort: Schulstraße 6, 23847 Westerau
2022/21-151 Bebauungsplan Nr. 11 (Feuerwehr) der Gemeinde Westerau für das Gebiet: Ortsteil Westerau, westlich Ratzeburger Straße (B 208), südlich Ratzeburger Straße 2 bis 10 (gerade Hausnummern)
hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Während der Beratung wird der Protokollführer darauf aufmerksam gemacht, dass die Bildbeschriftung des Anhangs (Bebauungsplan Nr. 8) nicht mit dem Betreff der Vorlage (Bebauungsplan Nr. 11) übereinstimmt und korrigiert werden muss.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. r das Gebiet Ortsteil Westerau, westlich Ratzeburger Straße (B 208), südlich Ratzeburger Straße 2 bis 10 (gerade Hausnummern) wird der Bebauungsplan Nr. 11 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“,

-          Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Erschließung,

-          Sicherung und Ergänzung der Grünstrukturen zur Begrenzung des Gebietes.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll möglichst das Büro Architektur + Stadtplanung, Hamburg beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Informationsveranstaltung.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Hr. Uhrbrook


 

Abstimmungsergebnis: 

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

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