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Auszug - 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg für die Teilgebiete A) südl. Alte Dorfstraße (K 7) und östl. Teichanlage sowie östl. Hauptstraße (K 7) und westl. der Teichanlage B) südl. der Straße Am Kirchberg, östl. Am Kirchberg 2 und westl. Am Kirchberg 6 C) nördl. der Straße Am Kirchberg, gelegen östl. des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1 hier: Erweiterung des Teilgebietes A) sowie neuer Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Klein Wesenberg
TOP: Ö 5
Gremium: Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Klein Wesenberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Klein Wesenberg
Ort: Alte Dorfstraße 18a, 23860 Klein Wesenberg
2022/17-132 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg für die Teilgebiete
A) südl. Alte Dorfstraße (K 7) und östl. Teichanlage sowie östl. Hauptstraße (K 7) und westl. der Teichanlage
B) südl. der Straße Am Kirchberg, östl. Am Kirchberg 2 und westl. Am Kirchberg 6
C) nördl. der Straße Am Kirchberg, gelegen östl. des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1
hier: Erweiterung des Teilgebietes A) sowie neuer Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2022/17-132

Herr Detlef Möller und Herr Henning Hochstein verlassen den Sitzungsraum

 

Herr Weise-Pnischak verweist auf die bisherigen Beratungen und erläutert die Hintergründe für die erneute Entwurfsänderung. Frau Jonas weist daraufhin, dass der Vorlage leider der alte Entwurf beigefügt ist und verteilt den neuen Entwurf. Dieser wird auch dem Protokoll beigefügt und im „Allris“ ergänzt.

 

Herr Stolzenberg erhält das Wort. Er berichtet über die Abstimmung mit dem Fachdienst Planung und Verkehr des Kreises Stormarn. Der neue Feuerwehr-Standort wurde u.a. abgelehnt, weil die beantragte Nutzung Feuerwehr der Darstellung im Flächennutzungsplan „Grünfläche-Bolzplatz“ widerspricht. Nach Änderung der Nutzungsausweisung besteht die Möglichkeit, dass der Neubau auch ohne Bebauungsplan an der Hauptstraße zugelassen wird. Daher wird dieser Bereich als Erweiterung des Teilgebietes A aufgenommen. Außerdem entfällt die „Gewerbliche Baufläche“.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.03.2022 wird aufgehoben.

 

  1. Das Teilgebiet A der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wird erweitert. Es umfasst die Fläche südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich Teichanlage sowie östlich Hauptstraße (Kreisstraße K 7) und westlich der Teichanlage.

 

Es wird folgendes Planungsziele verfolgt: 

 

-          Umwandlung von Grünfläche in Fläche für den Gemeinbedarf zur Sicherung des neuen Standortes für die Freiwillige Feuerwehr Klein Wesenberg sowie

-          Umwandlung von Fläche für die Land- und Forstwirtschaft zur Siedlungsentwicklung.

 

3.1.  Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilgebiete

 

a)      südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich Teichanlage sowie östlich Hauptstraße (Kreisstraße K 7) und westlich der Teichanlage

b)      südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 6

c)      Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1

 

und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt:

 

3.2.  Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände sowie die Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. bürgerlichen Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Detlef Möller, Henning Hochstein


 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planzeichnung (Stand 10.06.2022) (1511 KB)      
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