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Vorlage - 2018/17-022-02  

Betreff: Auftragsvergabe Sanierung Durchlass "Alte Dorfstraße"
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2018/17-022
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Klein Wesenberg Entscheidung
13.11.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Klein Wesenberg beschließt auf der Grundlage des Angebotes des Ing. Büros BRW die Erstellung der Genehmigungsplanung (LP 1-4) für die Sanierung des Durchlasses des Gewässers „Wiejbek“ im Zuge der Straße „Alten Dorfstraße“ und zusätzlich die dafür erforderliche Tragswerkplanung.

 

Der Bürgermeister wird gebeten den entsprechenden Auftrag zu erteilen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Klein Wesenberg hat sich zuletzt in ihrer Sitzung am 19.11.2018 mit der Sache befasst. Im Ergebnis dessen hatte sie den vorgelegten Sanierungsvorschlag vor dem Hintergrund abgelehnt, dass preisgünstigere Alternativen nicht geprüft worden seien. Im Laufe des Jahres 2019 hatte der Bürgermeister im Zusammenwirken mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Stormarn und eines Bauunternehmers aus der Region einen weiteren Vorschlag zur Sanierung des Durchlasses vorgelegt. Abweichend vom ursprünglichen Sanierungsvorschlag geht dieser nicht von einem Neubau des Durchlasses aus. Vielmehr soll in den jetzigen Durchlass ein Betonrohr eingelassen und seitlich verdämmt werden. Es wird davon ausgegangen, dass diese Planungsvariante etwa um die Hälfte günstiger werden könnte. Eine zügige Umsetzung dieser Planungsvariante scheiterte jedoch bilsang an der Frage, ob diese zulässig sei.

 

Zur Klärung der Frage fand am 20.09.2019 ein Verwaltungsgespräch zwischen dem Gewässerpflegeverband Trave, der für die Unterhaltung des Gewässers „Wiejbek“ verantwortlich ist, dem leitenden Ing.- Büro BRW des Verbandes und der unteren Wasserbehörde des Kreises Stormarn statt. Im Ergebnis des Gespräches hielten alle Beteiligten die letzte Planungsvariante für denkbar. Voraussetzend für eine Umsetzung sei allerdings, vor allem im Hinblick auf die Statik des Durchlasses sowie der Straße und die Hydraulik des Gewässers eine vorherige Prüfung durch ein Ing.- Büro. Das Ing.- Büro BRW wurde gebeten dafür ein entsprechendes Angebot abzugeben. Mit Datum vom 10.10.2019 hat das Ing.- Büro ein Angebot dazu abgegeben, welches die gesamte Planungsleistung, also einschließlich Bauausführung umfasst. Im ersten Schritt bedarf es zunächst lediglich der Beauftragung der Leistungsphasen (LP) 1- 4 des als (nicht- öffentliche) Anlage beigefügten Angebotes, sowie der Beauftragung der Leistungen zur Erstellung der Tragswerkplanung. Sofern sich daraus die Zulässigkeit der Umsetzung ergibt, können im zweiten Schritt die weiteren Planungsleistungen beauftragt und Vorhaben ausgeschrieben werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung besteht zur Frage, ob und ggf. inwieweit die Gemeinde bei der Sachlage noch ein Ermessen habe tätig zu werden, keinerlei Zweifel, dass die Gemeinde in Anbetracht des bekannten Prüfungsberichtes allein aus ihrer Verkehrssicherungspflicht heraus in der Pflicht ist zu handeln.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage

 

 

Stammbaum:
2018/17-022   Auftragsvergabe Sanierung Durchlässe "Alte Dorfstraße" und "Am Mühlenweg"   Bauamt   Beschlussvorlage
2018/17-022-01   Auftragsvergabe Sanierung Durchlässe "Alte Dorfstraße" und "Am Mühlenweg"   Kämmerei   Beschlussvorlage
2018/17-022-02   Auftragsvergabe Sanierung Durchlass "Alte Dorfstraße"   Kämmerei   Beschlussvorlage
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