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Vorlage - 2017/11-006  

Betreff: Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Zentrale Abwasserversorgung der Gemeinde Badendorf
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
30.11.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
11 SW Gebührenkalkulation 2018  
2017-11-30_ Anlage Abwasser-Wasser-Preise  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Badendorf beschließt die als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Badendorf vom 16. September 1996 (14. Nachtrag vom 13.12.2016) mit folgenden Änderungen:

 

 

-          Anhebung der Zusatzgebühr von 3,40 € auf 4,15 €

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Im Hinblick auf defizitären Abschlüsse der kostenrechnenden Einrichtung Abwasserbeseitigung wird empfohlen die Höhe der Benutzungsgebühren zu überprüfen. Kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) sind kostendeckend zu führen. Gemäß beigefügter Kalkulation (vgl. Anlage 2) wäre rein rechnerisch eine Anpassung der Zusatzgebühr von 3,40 € auf 4,15 € erforderlich.

 

Die Änderung bedarf einer entsprechenden Satzungsänderung, welche als Anlage 1 beigefügt ist.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Satzung

Zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Badendorf vom 16. September 1996

(15. Nachtrag vom 13.11.2017)

 

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 14.12.2015 folgende Satzung erlassen:

 

 

Artikel I

 

 

§ 4 erhält folgende Fassung:

 

(2) Die Zusatzgebühr beträgt bei der Schmutzwasserbeseitigung 4,25 EUR je m³  

      Schmutzwasser.

 

Artikel II

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

 

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist amtlich bekannt zu machen.

 

23619 Badendorf, den

 

 

(Volker Brockmann)

                                                            Der Bürgermeister 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 11 SW Gebührenkalkulation 2018 (225 KB)      
Anlage 2 2 2017-11-30_ Anlage Abwasser-Wasser-Preise (12 KB)      
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