Vorlage - 2019/12-068-01
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Beschlussvorschlag:
Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Barnitz verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und die jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat Barnitz hat sich zuletzt in ihrer Sitzung am 25.11.2019 mit der Haushaltsplanung 2020 der Gemeinde befasst. Zu diesem Zeitpunkt lagen die Haushaltspläne der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren noch nicht vor. Eine Beschlussfassung über diese wurde deshalb vertagt.
Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen. Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen. Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung.
Anlage/n:
Anlagen: Haushaltsplanungen der Freiwillgen Feuerwehren für das Jahr 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2020-01-02 Kameradschaftskassen HH- Planungen 2020 (686 KB) |
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