Vorlage - 2020/23-060
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Beschlussvorschlag:
Das Amt Nordstormarn beteiligt sich an dem Architektenwettbewerb mit einem investiven Zuschuss in Höhe von 15.000 €.
Sachverhalt:
Die Kirchengemeinde plant auf ihrem Grundstück den Neubau einer Kita. Das Grundstück wurde der Kirchengemeinde Reinfeld verkauft mit der Auflage dort rd. 30 Jahre eine Kindertagesstätte zu betreiben.
Der Neubau ist durch Baugrenzen des B-Planes, Bäume und Stellplätze in seinen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Hinzu kommt, dass das Bestandsgebäude erst rückgebaut werden kann oder soll, wenn der Neubau fertiggestellt ist (s. B-Plan Entwurf). Die Alternative einer Zwischenunterbringung, z.B. in Ersatzcontainern, wurde auch aus Kostengründen nicht weiter verfolgt. Die Planung lässt ggf. einen zweigeschossigen, barrierefreien Neubau mit Aufzug zu.
Das Kirchenrecht sieht für die Lösung komplexer Bauaufgaben einen Architektenwettbewerb vor. Im Zusammenhang mit der Abstimmung der Planung bzw. der Vorgaben für einen Architektenwettbewerb sind aus der Sicht des Amtes die folgenden Gesichtspunkte relevant:
- Einbezug der bestehenden Bausubstanz (Villa) in die Neubauplanung
Nach langer Diskussion konnte erreicht werden, dass der angestrebte Architektur-
wettbewerb auch die Integration der alten Villa zumindest zulässt. Somit kann die Frage geprüft werden, ob Teile der alten Substanz (kostengünstig) weiter genutzt werden können, sei es z.B. für Abstell-, Nebenräume, ggf. Verwaltungs- oder Personalräume o.ä.
- Konzept und Bauplanung der Kita
Der Träger der Einrichtung sieht in seinem Konzept eine fünfte Kita Gruppe als „Integrationsgruppe“ vor. Diese Zielausrichtung entspricht nicht dem Ziel der Gemeinden, die einen Bedarf für Kinder unter 3 Jahren haben. Der Träger der Einrichtung ist derzeit nicht bereit sein inhaltliches und organisatorisches Konzept neu auszurichten.
Auch im Hinblick auf die bauliche Aufgabe – die Räume ggf. multifunktional zu gestalten – d.h. diese sowohl für Kinder unter 3 Jahren als auch für eine Integrationsaufgabe nutzbar zu gestalten, konnte kein Einvernehmen erzielt werden.
- Kosten und Finanzierung
Grundsätzlich besteht eine Bereitschaft im Rahmen des Wettbewerbes die Beurteilungs-kriterien „Baukosten“ und „Betriebskosten“ zu vertiefen bzw. zu präzisieren. Grundsatzfragen der Finanzierung der Kita sollen am 3. März gesondert beraten werden.
- Standort
Ein Neubau auf einem anderen Gelände wird ausgeschlossen. Erbschaft und Kaufvertrag verpflichten die Kirche zum „Weiterbetrieb“ der Kita.
Anlage/n:
Anlage/n: keine