Vorlage - 2020/23-061
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Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss nimmt das in der Anlage beigefügte Bauhofkonzept mit der Darstellung der Aufgaben, der Ausstattung und des personellen Einsatzes des Bauhofes zur Kenntnis.
Der Amtsausschuss beschließt die Ersatzinvestition eines Hochgrasmähers und beauftragt den Amtsdirektor die Beschaffung durchzuführen. Die Investitionskosten belaufen sich auf bis zu 12.000 €.
Sachverhalt:
Zur Erfüllung seiner Aufgaben muss sich der Bauhof an neue Rahmenbedingungen anpassen. Hierzu gehören im groben Überblick
- die erweiterte Unterhaltung und Pflege von kommunalen Grünflächen und Ausgleichsflächen
- die Unterhaltung von kommunalen Gebäuden, darunter zahlreiche Unterkünfte sowie
- die Unterhaltung von (veralteten) Entwässerungsanlagen in Verbindung mit neuen, strengeren Umweltanforderungen.
Entsprechend zu diesen Anforderungen bildet der Bauhof 3 Arbeitsteams, die mit den erforderlichen Fahrzeugen und Geräten ausgestattet werden. Dies sind
- Team 1 „Außenanlagen, Straßen, Wege Plätze“
- Team 2 „kommunale Immobilien bzw.Gebäude“ sowie
- Team 3 „Entwässerungsanlagen“.
Grundsätzlich sollen die Arbeitsteams autark arbeiten können. Dies gilt insbesondere für die durch die Selbstüberwachung (SüVO) regelmäßig getakteten Arbeiten für und auf den Kläranlagen, mit dem Ziel die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
Saisonale Schwankungen, z.B. im Winterdienst, bei der Grünflächenpflege oder Einsätze bei besonderen Witterungsverhältnissen, dringenden Reparaturen können durch Synergien aufgefangen werden.
Im Hinblick auf die vorhandene technische Ausstattung des Bauhofes ist der Ersatz eines abgeschriebenen Aufsitzmähers durch einen Hochgrasmäher sinnvoll. Letzter kann auch in Hanglagen und auf unebenen (Ausgleichs-) Flächen und in Hanglagen eingesetzt werden.
Anlage/n:
Anlage: Bauhofkonzept, Stand Januar 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bauhof Amt Nordstormarn 5 (2068 KB) |