Vorlage - 2017/11-008
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Beschlussvorschlag:
Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen
- Der I. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2017
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2017
Sachverhalt:
Gemäß § 95 b Gemeindeordnung hat die Gemeinde einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr aufzustellen, wenn unter anderem bisher nicht veranschlagte Aufwendungen und Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen.
Der vorliegende Nachtragshaushalt ist im Wesentlichen geprägt von der Verschiebung des Vorhabens „Erwerb, Planung und Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 7“, voraussichtlich auf das Jahr 2018. Die im laufenden Haushaltsjahr eingetretenen Veränderungen sind dagegen eher untergeordnet. Alle Änderungen sind in den insoweit bekannten tabellarischen Übersichten der Teilergebnispläne und des investiven Teils der Teilfinanzpläne dargestellt und kurz bezeichnet. Auf eine Übersicht der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Teilfinanzpläne wird verzichtet, da diese lediglich den Ergebnisplan widerspiegeln.
Im Ergebnis stellt sich die Liquiditätsentwicklung wie folgt dar:
Abschluss Finanzrechnung 31.12.2016 | 969.769,00 € |
zzgl. vorl. Forderungen zum 31.12.2016 | + 47.728,00 € |
zzgl. geleistete Vorauszahlungen zum 31.12.2016 | + 37.694,00 € |
abzgl. Verbindlichkeiten zum 31.12.2016 | - 78.493,00 € |
abzgl. erhaltene Vorauszahlungen zum 31.12.2016 | - 206,00 € |
bereinigter liquider Abschluss zum 31.12.2016 | 976.492,21 € |
geplanter Mittelabfluss 2017 (Pos. 42 Finanzplan) | - 27.800,00 € |
Voraussichtlicher Stand Mittel 31.12.2017 | 948.692,00 € |
Anlage/n:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2017-11-01 Nachtragssatzung (21 KB) | ||||
2 | 2017-11-01 Nachtragshaushalt 2017 (90 KB) | ||||
3 | 2017-11-01 Übersicht Ergebnis Nachtrag (73 KB) | ||||
4 | 2017-11-01 Übersicht Finanz Nachtrag (54 KB) |