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Vorlage - 2020/12-088  

Betreff: 1. Änderung der Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Barnitz, OT Benstaben
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Barnitz Vorberatung
05.10.2020 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Barnitz (offen)   
Gemeindevertretung Barnitz Entscheidung
17.12.2020    Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz - ABGESAGT!      
Gemeindevertretung Barnitz Entscheidung
22.02.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
MW Gebührenkalkulation  
12_SW-Gebühren Betriebsabrechnung 2018  
12_SW-Gebühren Betriebsabrechnung 2019  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Barnitz beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1.  Änderung der Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung Gemeinde Barnitz, Ortsteil Benstaben.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Mit Inkrafttreten der neuen Düngemittelverordnung im Jahr 2017 war davon auszugehen, dass das Aufbringen von Klärschlämmen aus Klärteichanlagen auf Felder nicht mehr zulässig ist. Damit einher wurde eine deutliche Kostensteigerung prognostiziert.

 

Mit Neufassung der Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Barnitz, Ortsteil Benstaben im Dezember 2017 wurde mangels Erfahrungswerte die Rückstellung zur Teichentschlammung verdoppelt. Wie die aktuellen Angebote zur Klärschlammentsorgung zeigen, reicht die Rückstellung für die Entschlammung in 3 Jahren nicht aus. In Folge dessen erscheint eine Anhebung der Rückstellung zur Teichentschlammung geboten. Dies hat neben den Auswirkungen auf den Haushalt gleichermaßen Auswirkungen auf die Gebührenhöhe.

 

Diese Kosten sind Bestandteil der Gebührenkalkulation.

Entsprechend wurde die Gebührenkalkulation überarbeitet (vgl. Anlage 2). Im Ergebnis dessen wird empfohlen die Benutzungsgebühr von 3,65 € auf 4,25 € je m³ eingeleitetes Schmutzwasser anzuheben.

 

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Rücklage mit Entschlammung der Klärteiche in drei Jahren aufgebraucht ist, in 15 bis 20 Jahren jedoch weitere Entschlammungen anstehen werden.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MW Gebührenkalkulation (245 KB)      
Anlage 3 2 12_SW-Gebühren Betriebsabrechnung 2018 (233 KB)      
Anlage 4 3 12_SW-Gebühren Betriebsabrechnung 2019 (234 KB)      
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