Vorlage - 2020/23-094
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Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die Beschaffung eines Pkw für die Durchführung der SüVO.
Die Mittel in Höhe von 10.000,00 € werden im Haushalt 2021 bereitgestellt.
Sachverhalt:
Die Gemeinden sind als Betreiber von Abwasseranlagen verpflichtet, diese auf eigenen Kosten zu prüfen und Analysen, Messungen, Untersuchungen und Auswertungen durchzuführen. Der Umfang der Arbeiten ist in der Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranalgen und Abwasserleitungen (Selbstüberwachungsverordnung – SüVO) geregelt. Es ist u.a. für eine Größe von 50 bis 250 Einwohnerwerten eine wöchentliche Überprüfung von Zustand und Funktion der für den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage wesentlichen Einrichtungen vorgeschrieben. Bei der Größenklasse von 1.001 bis 5.000 Einwohnerwerten ist dieses dreimal wöchentlich vorgeschrieben.
Hierfür wird derzeit ein Fahrzeug des Bauhofes oder das allgemeine Dienstfahrzeug genutzt. Diese stehen dann für andere Einsätze nicht zur Verfügung. Die Beschaffung eines Pkws speziell für die SüVO ist daher sinnvoll.
Anlage/n:
Anlage/n:
keine