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Vorlage - 2018/11-029  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Badendorf für das Gebiet westlich Mitteltor südlich Hausnummer Mitteltor 6 a sowie nördlich der Kreisstraße K 78 (Hauptstraße)
hier: Auswertung der zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
19.04.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Beschlussempfehlung (Abwägung)  
Anlage 2: Entwurf der Satzung  
Anlage 3: Entwurf der Begründung  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Badendorf mit folgendem Ergebnis geprüft.

 

a) berücksichtigt werden die Stellungahmen

­         des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein,

­         des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr,

­         des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein,

­         der Abfallwirtschaftsgesellschaft Südholstein,

­         der Deutschen Telekom GmbH sowie

­         der Netz Lübeck GmbH.

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellunghamen

­         des Kreises Stormarn sowie

­         der Schleswig-Holstein Netz AG.

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigten Stellungnahmen ergeben sich aus der Übersicht vom 28.03.2018 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2.1         Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet westlich Mitteltor, südlich Hausnummer Mitteltor 6a sowie nördlich der Kreisstraße K 78 (Hauptstraße) und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung/mit folgenden Änderungen gebilligt: … . 

 

2.2         Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

 

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Sachverhalt:

Bislang sind die Aufstellungsverfahren für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 7 im Parallelverfahren durchgeführt worden. Für die Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes waren noch tiefergehende Betrachtungen, z.B. zur Abwasserbeseitigung, notwendig. Um die baulich Entwicklung des Gebietes zeitlich nicht zu verzögern, wurde das Verfahren für die Flächennutzungsplanänderung mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.11.2017 vorgezogen.

 

Zwischenzeitlich wurde eine Lösung für die Abwasserbeseitigung erarbeitet. Die Regenrückhaltung wird nunmehr in der westlich gelegenen Grünfläche vorgesehen. Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 7 kann fortgesetzt werden. 

 

Für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 7 sind die frühzeitigen Beteiligungsverfahren § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) im Juni 2017 durchgeführt worden. Gleichzeitig wurden die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB über die Planungen informiert. Die Öffentlichkeit wurde bereits im März und Oktober 2016 nach § 3 Abs. 1 BauGB informiert.

 

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde wurde im November 2016 über die Planungsabsichten informiert. Sie hat mit Erlass vom 22.0.2018 bestätigt, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen und insbesondere keine Ziele der Raumordnung den verfolgten Planungsabsichten entgegenstehen.

 

Folgende Stellungnahmen liegen vor:

 

Träger öffentlicher Belange/ obere Verwaltungsbehörde

Stellungnahme vom

Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten, Referat Städtebau und Ortsplanung

28.11.2016

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Verkehr und Straßenbau - VII 4

19.07.2017

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

ohne

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Technischer Umweltschutz

12.07.2017

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Lübeck

ohne

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

27.06.2017

Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr

19.07.2017

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

04.07.2017

Handwerkskammer Lübeck

12.07.2017

Stadtwerke Lübeck GmbH

ohne

Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI 11, Planungsanzeigen

05.07.2017

Vodafon Kabel Deutschland GmbH

20.07.2017

Schleswig-Holstein Netz AG

10.07.2017

Netz Lübeck GmbH, Zentrale Planungsdienste

20.06.2017

TenneT TSO GmbH

03.07.2017

Wasser- und Bodenverband Trave

29.06.2017

AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH

10.07.2017

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3

18.07.2017

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock Sparte Facility Management

ohne

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

03.07.2017

Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V.

ohne

Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.

ohne

AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein

20.07.2017

Amt Nordstormarn

ohne

Hansestadt Lübeck

12.07.2017

 

Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.

 

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der neuen Lage des Regenrückhaltebeckens wird eine Änderung des Geltungsbereiches empfohlen. Die Mischgebietsfläche südlich der Kreisstraße K 78 und die Fläche östlich Mitteltor (Kindertagesstätte und Regenrückhaltebecken) können entfallen.

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Gewichtung der einzelnen geltend gemachten Belange (Abwägung).

 

Die vorliegende Abwägung wird zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Für den Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Badendorf kann der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

 

1) Beschlussempfehlung (Abwägung)

2) Entwurf der Satzung

3) Entwurf der Begründung 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Beschlussempfehlung (Abwägung) (758 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Entwurf der Satzung (2388 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3: Entwurf der Begründung (571 KB)      
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