Vorlage - 2018/11-029
|
|
Beschlussvorschlag:
- Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Badendorf mit folgendem Ergebnis geprüft.
a) berücksichtigt werden die Stellungahmen
des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein,
des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr,
des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein,
der Abfallwirtschaftsgesellschaft Südholstein,
der Deutschen Telekom GmbH sowie
der Netz Lübeck GmbH.
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellunghamen
des Kreises Stormarn sowie
der Schleswig-Holstein Netz AG.
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigten Stellungnahmen ergeben sich aus der Übersicht vom 28.03.2018 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.
Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.1 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet westlich Mitteltor, südlich Hausnummer Mitteltor 6a sowie nördlich der Kreisstraße K 78 (Hauptstraße) und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung/mit folgenden Änderungen gebilligt: … .
2.2 Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sachverhalt:
Bislang sind die Aufstellungsverfahren für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 7 im Parallelverfahren durchgeführt worden. Für die Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes waren noch tiefergehende Betrachtungen, z.B. zur Abwasserbeseitigung, notwendig. Um die baulich Entwicklung des Gebietes zeitlich nicht zu verzögern, wurde das Verfahren für die Flächennutzungsplanänderung mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.11.2017 vorgezogen.
Zwischenzeitlich wurde eine Lösung für die Abwasserbeseitigung erarbeitet. Die Regenrückhaltung wird nunmehr in der westlich gelegenen Grünfläche vorgesehen. Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 7 kann fortgesetzt werden.
Für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 7 sind die frühzeitigen Beteiligungsverfahren § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) im Juni 2017 durchgeführt worden. Gleichzeitig wurden die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB über die Planungen informiert. Die Öffentlichkeit wurde bereits im März und Oktober 2016 nach § 3 Abs. 1 BauGB informiert.
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde wurde im November 2016 über die Planungsabsichten informiert. Sie hat mit Erlass vom 22.0.2018 bestätigt, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen und insbesondere keine Ziele der Raumordnung den verfolgten Planungsabsichten entgegenstehen.
Folgende Stellungnahmen liegen vor:
Träger öffentlicher Belange/ obere Verwaltungsbehörde | Stellungnahme vom |
Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten, Referat Städtebau und Ortsplanung | |
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Verkehr und Straßenbau - VII 4 | |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung | ohne |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Technischer Umweltschutz | |
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Lübeck | ohne |
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | |
Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr | 19.07.2017 |
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein | |
Handwerkskammer Lübeck | |
Stadtwerke Lübeck GmbH | ohne |
Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI 11, Planungsanzeigen | |
Vodafon Kabel Deutschland GmbH | |
Schleswig-Holstein Netz AG | |
Netz Lübeck GmbH, Zentrale Planungsdienste | |
TenneT TSO GmbH | |
Wasser- und Bodenverband Trave | |
AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH | |
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3 | |
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock Sparte Facility Management | ohne |
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR | |
Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V. | ohne |
Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. | ohne |
AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein | |
Amt Nordstormarn | ohne |
Hansestadt Lübeck |
Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der neuen Lage des Regenrückhaltebeckens wird eine Änderung des Geltungsbereiches empfohlen. Die Mischgebietsfläche südlich der Kreisstraße K 78 und die Fläche östlich Mitteltor (Kindertagesstätte und Regenrückhaltebecken) können entfallen.
Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Gewichtung der einzelnen geltend gemachten Belange (Abwägung).
Die vorliegende Abwägung wird zur Beschlussfassung empfohlen.
Für den Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Badendorf kann der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.
Anlage/n:
Anlage/n:
1) Beschlussempfehlung (Abwägung)
2) Entwurf der Satzung
3) Entwurf der Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1: Beschlussempfehlung (Abwägung) (758 KB) | ||||
2 | Anlage 2: Entwurf der Satzung (2388 KB) | ||||
3 | Anlage 3: Entwurf der Begründung (571 KB) |