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Vorlage - 2020/17-102  

Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg für die Teilgebiete
A) südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich der Teichanlage
B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 4
C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1
hier: Auswertung der Stellungnahmen zur Frühzeitigen Beteiligung sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Klein Wesenberg Vorberatung
03.12.2020 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Klein Wesenberg ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Klein Wesenberg Entscheidung
03.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) Abwägungsempfehlung (Stand: 26.11.2020)  
2) Planzeichnung (Stand: Entwurf)  
3) Begründung (Stand: Entwurf)  

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen/beschließt:

 

1.1    Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Klein Wesenberg mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes SH, Abt. Verkehrspolitik vom 14.07.2020

-          Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Untere Forstbehörde vom 16.07.2020

-          Archäologisches Landesamt vom 12.06.2020

-          Landesamt für Denkmalpflege vom 17.07.2020

-          Landwirtschaftskammer vom 10.07.2020

-          TraveNetz GmbH vom 14.07.2020

-          Schleswig-Holstein Netz AG, Betrieb Spezialnetze vom 30.06.2020

-          Schleswig-Holstein Netz AG, Team Ahrensburg vom 14.07.2020

-          Deutsche Telekom Technik GmbH vom 16.06.2020

-          Tennet TSO GmbH vom 17.06.2020

-          Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH vom 17.06.2020

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Kreis Stormarn vom 16.07.2020

-          Landessportverband Stormarn e.V. vom 15.07.2020

-          Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und Naturschutzbund Deutschland e.V. vom 12.07.2020

-          Privater Einwand vom 04.07.2020

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Büros Planlabor Stolzenberg, Lübeck) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg ergeben sich aus der Übersicht vom 26.11.2020 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.

 

1.2    Das Planlabor Stolzenberg wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2.1    Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilgebiete

 

A) südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich der Teichanlage

B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 4

C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1

 

und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen) gebilligt:

 

2.2    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

2.3    Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet, da sich keine gravierenden Änderungen zur Fassung der frühzeitigen Beteiligung ergeben.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen und bürgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.05.2020 den Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt. Das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB ist im Juni/Juli 2020 durchgeführt und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB informiert worden. Gleichzeit hat der Vorentwurf vom 15.07.2020 bis einschließlich 28.07.2020 öffentlich ausgelegen.

 

Das Ministerium für Inneres, Ländliche Räume, Integration und Gleichstellung SH - Landesplanungsbehörde hat sich mit Erlass vom 05.10.2020 zur Planung geäußert. Eine abschließende landesplanerische Stellungnahme ergeht im weitern Planverfahren.

 

Folgende Stellungnahmen sind eingegangen

 

 

Träger öffentlicher Belange /obere Verwaltungsbehörde

 

Stellungnahme vom

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes SH, Abt. Verkehrspolitik

14.07.2020

 

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH

ohne Stellungnahme

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein – Technischer Umweltschutz

ohne Stellungnahme

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein – Untere Forstbehörde

16.07.2020

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein – Außenstelle Lübeck

ohne Stellungnahme

Archäologisches Landesamt SH

12.06.2020

Landesamt für Denkmalpflege SH

17.07.2020

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

23.06.2020

Kreis Stormarn

16.07.2020

Landwirtschaftskammer SH

10.07.2020

Handwerkskammer Lübeck

09.07.2020

Industrie- und Handelskammer zu Lübeck

16.07.2020

Schleswig-Holstein Netz AG, Team Ahrensburg

14.07.2020

TraveNetz GmbH

14.07.2020

HanseWerk Natur GmbH

ohne Stellungnahme

Vereinigte Stadtwerke GmbH

ohne Stellungnahme

Avacon Netz GmbH

16.06.2020

Schleswig-Holstein Netz AG, Betrieb Spezialnetze

30.06.2020

Gasunie Deutschland Transport Service GmbH

16.06.2020

Tennet TSO GmbH

17.06.2020

Deutsche Telekom Technik GmbH

16.06.2020

Vodafon GmbH / Vodafon Kabel Deutschland GmbH

01.07.2020

Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land

14.07.2020

Wasser- und Bodenverband Trave

17.06.2020

Abfallwirtschaft Südholstein GmbH (AWSH)

ohne Stellungnahme

Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH (WAS)

17.06.2020

 

Verbände

 

Landessportverband Stormarn e.V.

15.07.2020

Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in SH (AG 29)

ohne Stellungnahme

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland

12.07.2020

Naturschutzbund Deutschland e.V.

12.07.2020

 

Nachbargemeinden

 

Amt Nordstormarn für die Gemeinden Barnitz, Wesenberg und Westerau

17.07.2020

Amt Sandesneben-Nusse für die Gemeinde Groß Schenkenberg

ohne Stellungnahme

Hansestadt Lübeck

ohne Stellungnahme

 

Öffentlichkeit

 

Privater Einwand für Hauptstraße 23

04.07.2020

 

 

Für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes kann der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. Im Anschluss werden die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Öffentlichkeit beteiligt.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

1) Abwägungsempfehlung (Stand: 26.11.2020) 

2) Planzeichnung (Stand: Entwurf))

3) Begründung (Stand: Entwurf)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1) Abwägungsempfehlung (Stand: 26.11.2020) (853 KB)      
Anlage 2 2 2) Planzeichnung (Stand: Entwurf) (536 KB)      
Anlage 3 3 3) Begründung (Stand: Entwurf) (1366 KB)      
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