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Vorlage - 2018/11-032  

Betreff: Haushaltssatzung- mit Plan 2018
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Badendorf Vorberatung
12.04.2018    Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Badendorf      
Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Badendorf
12.04.2018 
Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Badendorf (offen)   
Gemeindevertretung Badendorf
19.04.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2018-03-28 Anlage BV Haushaltsplan 2018  

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird auf 300 v.H. belassen und festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 300 v.H. belassen und festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- der Haushaltsplan für das Jahr 2018,

- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2018.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2018 für die durch die Freiwillige Feuerwehr Badendorf und dessen Jugendwehr verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bür-germeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplan-mäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

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Sachverhalt:

I. Haushaltsentwicklung 2017

Die Gemeindevertretung Badendorf hatte sich in ihrer Sitzung am 30.11.2017 mit dem I. Nachtragshaushalt 2017 befasst. Abweichend davon stellt sich die Liquidität der Gemeinde Badendorf zum 31.12.2017 wie folgt dar:

 

Liquide Mittel zum Stand 31.12.2017

942.681

zzgl. kurzfristige Forderungen

55.238

zzgl. geleistete Vorauszahlungen

40.002 €

abzgl. Wertberichtigung

- 14.849 €

abzgl. kurzfristige Verbindlichkeiten

- 34.112

abzgl. übertragene Haushaltsmittel

16.414 €

abzgl. fremde Finanzmittel (Sicherheitsleistungen)

- 809

bereinigte liquide Mittel zum 31.12.2017

971.737

 

Dies ergibt im Vergleich zum Ergebnis des I. Nachtragshaushaltes 2017 eine Verbesserung um rund 23.045 €. Die Verbesserung ist im Wesentlichen Folge verbesserter Erträge aus Einkommenssteueranteilen (+ 23.500 €) und Minderaufwendungen im Bereich der Schulkostenbeiträge (- 13.957 €) und der Kreisumlage (- 4.934 €). Diese Verbesserungen werden zum Teil durch erhöhte Aufwendungen im Bereich Bewirtschaftung und Unterhaltung der baulichen Anlagen wieder aufgebraucht. Im Übrigen gleichen sich in der Summe Minderaufwendungen-, bzw. Auszahlungen mit Mehraufwendungen-, bzw. Auszahlungen weitgehend aus. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass das Haushaltsjahr 2017 noch nicht vollständig abgerechnet ist.

 

II. Grundlagen, Rahmenbedingungen

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2018, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten der Jahre 2016 und 2017. Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2018 vom 14.09.2017 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2018 mit Erlass vom 24.01.2018 maßgebend. Die genannte Vorläufigkeit ist Folge der noch nicht vorliegenden maßgebenden Einwohnerzahlen zum 31.03.2017 seitens des Statistischen Landesamtes. Die Berechnung des Finanzausgleichs fußt unter anderem auf den genannten Einwohnerdaten. Weitergehend hat dies gleichermaßen Auswirkung auf die Berechnung der Kreis- und Amtsumlage, welche auf den Daten des Finanzausgleichs fußt. Sich ggf. noch verändernde Einwohnerzahlen werden aller Voraussicht nach jedoch nur marginale Änderungen zur Folge haben.

 

a) Änderungen im Finanzausgleich

Ab dem 01.01.2018 treten die neuen Landesverordnungen über die Verteilung der Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer sowie an der Umsatzsteuer in Kraft. Danach erhöht sich der Anteil die Gemeinde Badendorf gegenüber den anderen Gemeinden an Einkommenssteuern und Umsatzsteueranteilen leicht. Im Weiteren hatte der Bundesgesetzgeber im Jahr 2017 im Rahmen seines Paketes zur Entlastung der Kommunen die Anteile dieser an dem Umsatzsteueraufkommen erhöht. Aus diesem Grunde ist im Jahr 2018 als auch in den Folgenjahren mit einer deutlichen Erhöhung des Aufkommens an Umsatzsteueranteilen zu rechnen.

 

b) Änderungen bei den Umlagen

Der Kreis Stormarn hat die Kreisumlage für das Jahr 2018 auf 33,25 v.H. festgesetzt. Sie ist damit im Vergleich zu den Vorjahren prozentual niedriger. Der Amtsausschuss des Amtes Nordstormarn hat sich in seiner Sitzung am 23.11.2017 für eine Beibehaltung des Umlagesatzes für die Amtsumlage von 20,5 v.H. entschieden. In absoluten Zahlen erhöhen sich die Umlagen aufgrund der gestiegenen Finanzkraft der Gemeinde dennoch im Jahr 2018. So ist im Vergleich zum Jahr 2014 ist die Finanzkraft der Gemeinde von 522.806 € auf 631.382 € im Jahr 2018 angewachsen.

 

Der Ansatz für den Trägerausgleich für den Kindergarten in Badendorf folgt aus dem Wirtschaftsplan des Kindergartens und dem darin ausgewiesenen Defizit.

 

Weitergehend wird sich der Schulausschuss des Schulverbandes Zarpen in seiner Sitzung am 20.11.2017 mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2018 befasst und diesen verabschiedet. Die veranschlagte Schulverbandsumlage folgt insoweit daraus.

 

Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge, für Schüler die andere Schulen besuchen, wurden mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2016 und 2017 angepasst.

 

c) Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Badendorf

Die Gemeinde Badendorf betreibt ihre Abwasserbeseitigung in Gestalt der Schmutzwasserwasserkanalisation als kostenrechnende Einrichtung. Die Einrichtung erreicht im Jahr 2018 einen voraussichtlichen Kostendeckungsgrad von 91,08 %, was noch im Rahmen von dem vom Gesetzgeber geforderten Kostendeckungsprinzip liegt.

 

 

d) Frischwasserversorgung der Gemeinde Badendorf

Gleichermaßen betreibt die Gemeinde die Frischwasserversorgung als eine kostenrechnende Einrichtung. Die Einrichtung erreicht im Jahr 2018 einen voraussichtlichen Kostendeckungsgrad von 94,25 %, was ebenso dem vom Gesetzgeber geforderten Kostendeckungsprinzip entspricht.

 

e) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2018 wurden die Nivellierungssätze für die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A+ B) angehoben. Sie betragen im Jahr 2018 jeweils 331 v.H.

 

Gemäß § 26 GemHVO- Doppik soll die Gemeinde ihren Haushalt in der Höhe der jährlichen Erträge und Aufwendungen ausgleichen. Der Ausgleich kann in einzelnen Jahren über die bilanzielle Ergebnisrücklage vorgenommen werden. Dabei darf die Ergebnisrücklage nach 25 Absatz 3 GemHVO- Doppik 10% der Allgemeinen Rücklage nicht unterschreiten. Zum 31.12.2016 beträgt die Ergebnisrücklage noch 23% der Allgemeinen Rücklage. Insoweit erscheint ein Ausgleich des geplanten Defizits noch möglich. Dennoch ist im Blick zu behalten, dass die Gemeinde Badendorf trotz der zurzeit sehr guten Ertragslage ihren Ergebnishaushalt 2018 weiterhin nicht ausgleichen kann. Aus diesem Grunde sollten auch weiterhin Maßnahmen zur Einsparung von Aufwendungen geprüft, als auch vorhandene Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden. Eine dieser Möglichkeiten ist die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuern auf die Höhe der Nivellierungssätze.

 

III. Ergebnisplan

Der Vorlage ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne sowie die Teilergebnispläne selbst beigefügt. Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem Defizit von 25.900 €. Er beinhaltet im Vergleich zum Vorjahr folgende wesentliche Veränderungen:

 

-          Das Produkt 367810 „Sonstige Jugendarbeit“ läuft zum 31.12.2017 aus, da es sich um eine fehlerhafte Produktzuordnung handelt. Im Ersatz dafür wurde das Produkt 362510 „Kinder- und Jugendveranstaltungen“ geschaffen. Innerhalb dieses Produktes wird ab dem Jahr 2018 erstmals die buchhalterische Abwicklung der gemeindlichen Veranstaltungen des Kinderfaschings, des Kinderfestes und des Laternenumzugs mit in den Haushalt aufgenommen. Die Arbeit des ehrenamtlichen Kinderfest- Ausschusses beeinträchtigt dies nicht.

-          Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 27.02.2018 die Gewährung folgender Zuschüsse beschlossen, welche wie folgt aufgenommen wurden:
- Zuschuss 60. Jubiläum Schule Zarpen – 362510.5318000
- Zuschuss 90. Jubiläum Sparclub – 281010.5318000
- Zuschuss 25. Jubiläum Jugendwehr Badendorf – 126040.5318010

-          In der gemeindlichen Liegenschaft „Hauptstraße 35a/37“ wurden im Laufe des Jahres 2017 im Trinkwasser zu hohe Bleigehalte gemessen. Die Ursache liegt nachweislich in der veralteten Hausinstallation. Die zu hohen Werte stellen dem Grunde nach ein Mietmangel dar. Aus diesem Grunde ist für das Jahr 2018 eine Veränderung der Hausinstallation geplant und im Produkt 522010 dafür zusätzlich 15.000 € Unterhaltungsaufwendungen veranschlagt.

-          Die Gemeinde Badendorf plant die Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Mitteltor“. Für den Anschluss der neuen Baugrundstücke an die zentrale Wasserversorgung stünden der Gemeinde erstmalige Anschlussbeiträge zu. Die bestehende Beitragssatzung sieht mit dem Beitragsmaßstab „Wohneinheiten“ jedoch einen zwischenzeitlich von der Rechtsprechung als unzulässig erklärten Beitragsmaßstab vor. Deshalb ist zur Absicherung der Beitragserhebung, insbesondere für das neue Baugebiet, eine Neukalkulation verbunden mit einer Neufassung der entsprechenden Beitragssatzung zwingend. Es ist vorgesehen die Neukalkulation durch das Unternehmen „Comuna“ vornehmen zu lassen. Dafür wurden in dem Produkt 533010 Kosten für Sachverständige von 5.000 € veranschlagt.

-          Im Bereich des Produktes 538010 „Schmutzwasserbeseitigung“ werden zum Zwecke der verbesserten Transparenz die Netzkosten und die Kläranlagenkosten ab dem Jahr 2018 kontenmäßig getrennt. Ferner sind sich die Bürgermeister-/innen des Amtes einig, dass ab dem Jahr 2018 der Bauhof des Amtes die Arbeiten im Rahmen der Systemüberwachungsverordnung (SÜVO) in den Kläranlagen vornehmen soll. Bislang wurden die Arbeiten vom Wegezweckverband vorgenommen und als Unterhaltungsaufwendungen gebucht. Ab dem Jahr 2018 werden diese Kosten gesondert ausgewiesen.

-          Auf vielfachen Wunsch der Gemeinden und ihrer Rechnungsprüfungsausschüsse werden gleichermaßen die Aufwendungen für die Arbeiten des Bauhofes im Bereich des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Straßen, Wege, Grünanlagen und leitungsgebundene Einrichtungen) in einem gesonderten Aufwandskonto erfasst. Insoweit verändern sich die Planansätze in diesen Bereichen.

 

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Aufwendungen oder Erträge führen sodann noch zu Veränderungen.

 

IV. Finanzplan

Der Vorlage beigefügt ist der Finanzplan und seine Teilfinanzpläne. Für den investiven Teil des Finanzplans ist zudem eine nach Teilfinanzplänen gegliederte Übersicht beigefügt. Die Ein- und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit werden in der Übersicht nicht gesondert dargestellt, da sie bis auf die nicht liquiditätswirksamen Abschreibungs- und Auflösungsbeträge den Daten des Ergebnisplans entsprechen.

 

a) Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit

Die Gemeinde kann entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2018 voraussichtlich ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht einen positiven Saldo von 111.600 € vor.

 

b) Investitionstätigkeit

 

Erschließung und Vermarktung des Gebietes des B- Plan 7

Der vorliegende Haushaltsentwurf ist im investiven Bereich überwiegend geprägt durch die Ein- und Auszahlungen aus der Erschließung und der Vermarktung des Baugebietes „B- Plan 7 – Mitteltor“ (siehe auch Folgeseite). Insgesamt geht die Kalkulation und Veranschlagung von einem 3- jährigen Umsetzungszeitraum aus.

 

Die Ausgabeseite der Kalkulation fußt im Bereich der Erschließungskosten auf der durch das Planungsbüro eds- Planung im Februar 2018 erstellten Kostenschätzung. Im Bereich des Grunderwerbs und der Planungskosten wurden die insoweit bekannten Werte ggf. aktualisiert und übernommen. Die anfallenden Auszahlungen wurden entsprechend auf die Jahre, in denen sie voraussichtlich anfallen, verteilt. Dabei wurde weiter davon ausgegangen, dass noch im Jahr 2018 die Erschließung bis auf den Endausbau umgesetzt wird. Die Auszahlungen für den Endausbau wurden für das Jahr 2020 vorgesehen.

 

Die Einzahlungsseite umfasst neben den Kaufpreiserlösen die einmalig anfallenden Anschlussbeiträge und die sich aus der Erstattung der Hausanschlusskosten ergebenden Herstellungsbeiträge im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung sowie der Erstattungsbeträge im Bereich der Regenwasserkanalisation. Die Höhe des voraussichtlichen Kaufpreises wurde so angepasst, dass das voraussichtliche bilanzielle Ergebnis (nicht das Liquiditätsergebnis!) positiv ist. Im Kaufpreis inkludiert und gesondert ausgewiesen werden die Erschließungsbeiträge. Mit Blick auf die schon vorliegenden Interessensbekundungen wird bei der Kalkulation von einem schnellen Abverkauf der Grundstücke zu 80% noch im Jahr 2018 ausgegangen. Aufgrund des sich zum Ende des Jahres 2018 ergebenden Einzahlungsüberschusses und des vorhandenen Rücklagenbestandes der Gemeinde wird im vorliegenden Haushaltsentwurf auf eine zusätzliche Kreditaufnahme verzichtet. Im Jahr 2019 sind sodann die Erlöse aus dem Abverkauf der restlichen 20% der Grundstücke veranschlagt. In Anbetracht der Erfahrungen mit dem Baugebiet in Hamberge erscheint dies auch umsetzbar.

 

Im Ergebnis zeigt sich, dass das Vorhaben nur aufgrund der aktuellen Marktlage zurzeit noch wirtschaftlich umzusetzen ist. Dafür werden sich die Käufer auf höhere Kaufpreise, als zu Beginn der Planungen gewünscht, einstellen müssen. Zur Information wurde in der Kalkulation sowohl der rechnerisch notwendige Kaufpreis je m² Nettobauland ohne Anschluss- und Herstellungsbeiträge ausgewiesen, als auch mit den noch zusätzlich anfallenden Beiträgen.

 

Dabei muss gesehen werden, dass das bilanzielle Ergebnis, der Gewinn oder Verlust, zu unterscheiden ist vom liquiden Ergebnis, dem Einzahlungsüberschuss. Beim bilanziellen Ergebnis sind die Erlöse aus den Beiträgen (Anschluss- und Herstellungsbeiträge, Erschließungsbeiträge) nicht Bestandteil des Gewinns. Stattdessen werden sie bilanziell aus den Erlösen heraus gerechnet und als bilanzielles „Gegengewicht“ zu den Herstellungskosten der geschaffenen Infrastruktur auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten ausgewiesen. Dies hat seinen Sinn darin, dass die geschaffene Infrastruktur und dessen Refinanzierung über die Beiträge kein Gewinn für die Gemeinde ist. Vielmehr sind die Beiträge zur Refinanzierung der Infrastruktur eine Vorauszahlung auf die zu erwirtschaftende Abschreibung in den nächsten 30 Jahren. Durch die Ausweisung der Beiträge als Sonderposten wird dies bilanziell entsprechend ausgewiesen. Der Sonderposten wird analog zur Abschreibung jährlich aufgelöst. Dadurch minimieren sich im Saldo die jährlich zu erwirtschaftenden Aufwendungen für die Abschreibung durch entsprechende Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens. Auf diesem Wege wird vermieden, dass die geschaffene Infrastruktiur doppelt refinanziert wird, nämlich über die Beiträge und über die Abschreibung, welche andernfalls in den Folgejahren über die Ergebnishaushalte zu erwirtschaften wäre.

 

Bei dem in der Kalkulation angesetzten Kaufpreis von 171 € je m² Nettobauland, einschließlich der Erschließungsbeiträge, errechnet sich folglich der Unterschied zwischen dem Einzahlungsüberschuss und dem bilanziellen Ergebnis wie folgt:

Einzahlungsüberschuss

   542.774 €

abzüglich Anschlussbeiträge

-  31.975 €

abzüglich Erschließungsbeiträge

-  506.864 €

Bilanzieller Gewinn

    3.935 €

 

Im Vergleich dazu würde sich die Rechnung beim Ansatz des ursprünglich angedachten Kaufpreises von 150 € je m² Nettobauland, einschließlich der Erschließungsbeiträge, wie folgt darstellen:

Einzahlungsüberschuss

  260.639 €

abzüglich Anschlussbeiträge

- 31.975 €

abzüglich Erschließungsbeiträge

-  506.864 €

Bilanzieller Verlust

-  278.200 €

 

Für die Haushaltsrechnung der Gemeinde ist das bilanzielle Ergebnis maßgebend. Im Falle eines Defizits wäre dies aus der laufenden Haushaltswirtschaft zu tragen. Unter Bezug auf vorab die beschriebene Situation des Haushaltes könnte die Gemeinde ein Defizit aus der Vermarktung des Baugebietes nur im Zusammenhang mit merklichen Steuerhöhungen ausgleichen.


 

Ausbau Mitteltor

Im Zusammenhang mit der Erschließung des B- Plan Nr. 7 ist der einseitige Ausbau der Straße Mitteltor angedacht. Dafür wurden entsprechend der Kostenschätzung des Ing.- Büros „eds- Planung“ Kosten in Höhe von 121.500 € im Finanzplan, Konto 541010.7852210, veranschlagt. Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme über eine Erhebung von Ausbaubeiträgen teilweise refinanziert werden könnte. Sofern die Gemeinde dies in Erwägung zieht, wäre dafür der Beschluss einer Ausbaubeitragssatzung erforderlich.

 

Freiwillige Feuerwehr Badendorf

Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung am 27.02.2018 umfasst der Finanzplan im Produkt 126010 die beschlossene Sonderbeschaffung von Helmen und 15 Einsatzjacken und 4 Einsatzhosen.

 

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung einzubringende weitergehende Auszahlungen oder Einzahlungen führen sodann noch zu Veränderungen.

 

c) Liquiditätsentwicklung

Auf der Basis der unter I. dargestellten Entwicklung der Liquidität kann im Jahr 2018 unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes zusätzlich mit einem Zuwachs an Liquidität in Höhe von 278.600 € gerechnet werden. Die Summe ist allerdings um den erwarteten Einzahlungsüberschuss aus der Planung, Erschließung und Vermarktung des Baugebietes B- Plan Nr. 7 in Höhe von gerundeten 312.000 € zu bereinigen. Damit beträgt das tatsächliche, bereinigte Liquiditätsergebnis – 33.400 €.

 

V. Haushaltsplan der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehr Badendorf

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehr in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen. Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen. Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Zu diesem Zweck ist der Vorlage der Ein- und Ausgabeplan der Freiwilligen Feuerwehr Badendorf beigefügt.

 

 

 

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Anlage 1 1 2018-03-28 Anlage BV Haushaltsplan 2018 (819 KB)      
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