Vorlage - 2018/11-034
|
|
Beschlussvorschlag:
Alternative 1:
Die Gemeindevertretung Badendorf beschließt, in dem Neubau der Kindertagesstätte „Sternschnuppe“ in Reinfeld für Badendorf insgesamt …….. /keine Elementarplätze zu belegen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Defizitausgleich für den Fall einer Unterbelegung ggf. von der Gemeinde Badendorf zu übernehmen ist.
Sachverhalt:
Zurzeit werden in der Kindertagesstätte „Sternschnuppe“ in Reinfeld insgesamt 75 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt (Elementarkinder) betreut. Die Gemeinden, die die Aufgabe nach § 5 der Amtsordnung auf das Amt Nordstormarn übertragen haben (z.Zt. Barnitz, Feldhorst, Hamberge, Heidekamp, Klein Wesenberg, Wesenberg und Westerau), haben zurzeit 30 Belegrechte (40 %) und die Stadt Reinfeld 45 Belegrechte (60 %). Die Gemeinde Badendorf hat zurzeit keine Belegrechte in Reinfeld. Die Gemeinde Badendorf verfügt in Badendorf über 40 Elementarplätze. Nach heutigem Stand werden jährlich bis zum Jahre 2020 mindestens 40 Kinder aus Badendorf einen Elementarplatz in Anspruch nehmen.
Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Reinfeld plant den Neubau der Kindertagessstätte „Sternschnuppe in Reinfeld, Neuhof. Mit dem Neubau besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche Gruppe einzurichten, so dass insgesamt 95 Elementarkinder in der Einrichtung betreut werden können. Die Stadt Reinfeld hat beschlossen, dass die Betreuung von 45 Kindern aus Reinfeld ausreichend ist.
Mit dem Neubau soll die Verteilung von Belegplätzen der amtsangehörigen Gemeinden neu geregelt werden. Somit ist fraglich, ob und ggf. wie viele Elementarplätze von welchen Gemeinden des Amtes Nordstormarn belegt werden sollen. Von Seiten der Verwaltung wird zunächst der Bedarf an Plätzen aller amtsangehörigen Gemeinden ermittelt, woraus sich ein Gesamtbedarf ergibt. Abhängig vom Ergebnis der Beschlüsse aller Gemeinden wird sich der Bedarf einer fünften Elementargruppe ergeben oder auch nicht.
Die Betriebskosten (Personal- und Sachkosten, Finanzierungskosten) werden finanziert über Elternbeiträge, Zuschüsse des Kreises sowie Zuschüsse der Stadt Reinfeld und der beteiligten Gemeinden des Amtes Nordstormarn. Für den Fall, dass Plätze nicht belegt werden können, sind die betroffenen Gemeinden verpflichtet, den Defizitausgleich für die jeweiligen Plätze zu übernehmen. Dies wurde in der Vergangenheit in dieser Form ebenfalls so gehandhabt.
Anlage/n: