Vorlage - 2021/14-156
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen und Wegen in der Gemeinde Hamberge vom 11. Oktober 2004.
Sachverhalt:
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen und Wegen läuft zum 10. Oktober 2024 aus. Vor diesem Hintergrund sowie der mit dem Finanzausgleich 2021 zugewiesenen Mittel für Infrastrukturvermögen bestehen Überlegungen der Gemeinde die Satzung nicht zu erneuern sondern außer Kraft zu setzen.
Gemäß Beschlussfassung des Landes Schleswig-Holstein vom 14. Dezember 2017 wurde den Kommunen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen freigestellt, dies wird im § 76 Gemeindeordnung Satz 2 verdeutlicht. Die Gemeinde hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel:
- aus Entgelten ihrer Leistungen
- im Übrigen aus Steuern
zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Sinne der §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetzes besteht nicht.
Besteht diese Satzung weiter, müsste diese entsprechend überarbeitet und dem §8a KAG angepasst werden. Damit besteht auch die Veranlagungspflicht nach Satzungsausführung.
Es wird insoweit um Beratung gebeten.
Anlage/n:
Anlage/n:
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