Vorlage - 2021/13-137
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der, der Sitzungsvorlage beigefügte Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der 380 kV-Leitung Kreis Segeberg – Raum Lübeck LH-13-328, Ostküstenleitung Abschnitt 1, zu.
Sachverhalt:
Die TenneT TSO GmbH hat für den 1. Bauabschnitt der 380-kV-Leitung Kreis Segeberg – Raum Lübeck (LH-13-328) das Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beantragt. Das Vorhaben „Ostküstenleitung“ beinhaltet u.a. die Errichtung und den Betrieb einer neuen 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen dem neu zu errichtenden 380-kV-Umspannwerk (UW) Kreis Segeberg auf dem Gebiet der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und dem neu zu errichtenden 380-kV-UW Raum Lübeck auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf. Gegenstand des Antrags ist auch der Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung (LH-13-208) zwischen dem bestehenden UW Hamburg/Nord (TenneT) und dem Mast 127 vor dem UW Lübeck, die durch den Bau der neuen 380-kV-Leitung entbehrlich wird.
Ziel des Projektes „Ostküstenleitung“ ist die Erhöhung der Übertragungskapazität in Schleswig-Holstein und von Schleswig-Holstein in Richtung Süden. Insbesondere dient es der Integration von Leistung aus Onshore-Windkraftanlagen in der Region Ostholstein sowie einer besseren Anbindung der nach Schweden führenden HGÜ-Verbindung „Baltic Cable“. Die bestehende 220- und 110-kV-Netzinfrastruktur kann die Anforderungen an die Transportaufgaben nicht mehr erfüllen, sodass ein Netzausbau erforderlich ist.
Die Gesamtleitungslänge der geplanten 380-kV-Leitung Kreis Segeberg – Raum Lübeck (LH-13-328) beträgt ca. 50,9 km. Die 380-kV-Leitung beginnt beim geplanten UW Kreis Segeberg und verläuft überwiegend parallel in einem Abstand von mindestens 60 m (gemessen an den jeweiligen Trassenachsen) zu der Trasse der bestehenden 220-kV-Leitung in Richtung Nordosten bis auf das Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf zum geplanten UW Raum Lübeck. Die Leitung wird zum größten Teil als Freileitung errichtet. Hierfür werden insgesamt 111 Freileitungsmasten errichtet - auf dem Gebiet der Gemeinde Feldhorst bzw. unmittelbar angrenzend sind es 9 (Mast 66 bis Mast 74). Dafür werden in diesem Bereich auch 9 Masten der 220 kV-Leitung (Mast 82 bis Mast 90) entfallen.
Der Trassenverlauf im Bereich der Gemeinde Feldhorst wird im Erläuterungsbericht (Seite 32 f.) wie folgt beschrieben:
„Ab dem Mast 57 auf dem Gebiet der Gemeinde Travenbrück knickt die Leitung in nordöstliche Richtung ab und verläuft bis zu dem Mast 69 parallel zu der südlichliegenden Bestandsleitung. Zwischen dem Mast 57 und dem Mast 59 verlässt die Trasse das Gebiet der Gemeinde Travenbrück und verläuft weiter auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Oldesloe, auf dem auch Mast 58 positioniert ist. Die Maste 59 und 60 sind wiederum auf dem Gebiet der Gemeinde Wakendorf I positioniert. Zwischen Mast 59 und 60 kreuzt die Trasse den Seefelderweg und verläuft nordwestlich der Ortschaft Seefeld. Die Trasse geht ab Mast 61 wiederum auf das Gebiet der Gemeinde Bad Oldesloe über, auf der sich auch die Maste 61 bis 63 befinden, und kreuzt die Havighorster Straße. Die Maste 64, 65 und 66 befinden sich wieder auf dem Gebiet der Gemeinde Wakendorf I.
Im weiteren Verlauf wird zwischen Mast 66 und 67 das Gebiet der Gemeinde Feldhorst überspannt, Mast 67 wiederum wird auf dem Gebiet der Gemeinde Bahrenhof positioniert. Ab Mast 67 verlässt die Trasse erneut die 60-Meter-Parallele zu der bestehenden 220-kV-Leitung, knickt Richtung Nordosten ab und verläuft zwischen einem bestehenden Windpark im Süden und dem Bahrenhöfer Wohld im Nordwesten.
Durch die nördliche Verschwenkung der Trasse und die dadurch entstehende Abweichung von der 60-Meter-Parallele zur Bestandstrasse kann ein größerer Abstand zu den Siedlungen im Bereich Altenweide erzielt und gleichzeitig Beeinträchtigungen des Windparks vermieden werden. Zudem wird die Leitungsführung verkürzt. Die Überspannung im Bereich Bahrenhöfer Wohld ist hierbei möglich, ohne dass Eingriffe in den Wald erforderlich wären. Die Überspannung des Waldes wäre zudem auch im Falle der Parallelführung nicht zu vermeiden gewesen. Ab Mast 73 auf dem Gebiet der Gemeinde Feldhorst wird die Trassierung unter Einhaltung des Abstandes von 60 m zur Bestandstrasse fortgesetzt.“.
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) hat 2014/2015 zur frühzeitigen Einbindung der Öffentlichkeit und der Gemeinden mehrere Dialogverfahren zur Ostküstenleitung durchgeführt. Zudem wurde durch die vorgezogene Bürger- und Verbändebeteiligung sichergestellt, dass auch die Themen der Raumordnung frühzeitig erörtert und in die Planung einbezogen werden.
Die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung wurde wegen der Beschränkungen zur Eindämmung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie als Internetauslegung durchgeführt. Die Planunterlagen konnten eingesehen werden auf http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/E/energie/afpe.html. Aktuell sind die Unterlagen hier noch verfügbar.
Als zusätzliches Informationsangebot lagen die erarbeiteten Planfeststellungsunterlagen zur
allgemeinen Einsicht in den Verwaltungen der betroffenen Gemeinden in der Zeit vom
04.01.2021 bis einschließlich 03.02.2021 aus. Die Einwendungsfrist endete am 03.03.2021.
Im Bereich Rögen und Altenweide verläuft die 380 kV-Leitung nördlich der bestehenden Trasse. Im Bereich des Ortsteil Havighorst wird die neue Leitung deutlich nach Norden verschoben und rückt damit auch deutlich von der Bebauung ab.
In der Neubau- und Rückbauphase werden verschiedene Straßen und Flächen genutzt und Zufahrten angelegt - Sondernutzungen. Diese Nutzungen sind z.T. dauerhafte Dienstbarkeiten zum Erreichen der neuen Masten.
Zur Fristwahrung ist die der Vorlage beigefügte Stellungnahme der Gemeinde Feldhorst abgegeben worden.
Anlage/n:
Anlage/n:
1) Stellungnahme der Gemeinde Feldhorst
2) Übersichtsplan (Auszug)
3) Wegenutzungsplan (Auszug)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Stellungnahme der Gemeinde Feldhorst (206 KB) | ||||
2 | PFV Übersichtsplan (Auszug) (299 KB) | ||||
3 | PFV Wegenutzungsplan (Auszug) (251 KB) |