Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2018/14-003  

Betreff: Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge Vorberatung
18.04.2018 
Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses mit dem Finanzauschuss der Gemeinde Hamberge verwiesen   
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
26.04.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf des Lärmaktionsplanes  
Anlage 2: Konzept zur Verkehrsberuhigung der B 75  
Anlage 3: Ruhiges Gebiet  
Anlage 4: Lärmkarte Hamberge Straße 24Std (2012)  
Anlage 5: Lärmkarte Hamberge Straße Nacht (2012)  
Anlage 6: Lärmkarte Hamberge Straße 24Std (2017)  
Anlage 7: Lärmkarte Hamberge Straße Nacht (2017)  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.

 

  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge wird in der vorliegenden Fassung / mit folgenden Änderungen beschlossen.

 

  1. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Mit der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) hat die Europäische Gemeinschaft 2002 ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und vorzubeugen. In deutsches Recht wurde diese Richtlinie u.a. mit den §§ 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImSchG) umgesetzt.

Zuständig für die Aufstellung und Überarbeitung der Lärmaktionspläne sind die Gemeinden. Die benötigten Daten werden vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) zur Verfügung gestellt.

 

In der 1. Stufe der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie wurden 2007 Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsleistung über 6 Mio. Fahrzeugen pro Jahr kartiert. Davon war die Gemeinde Hamberge durch die Bundesautobahn A 1 und die Bundestraße B 75 betroffen. Die Gemeinde musste daher einen Lärmaktionsplan aufstellen.

 

In der 2. Stufe mussten die Daten der 1. Stufe überprüft und Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr betrachtet werden. Hier war seitens der Gemeinde Hamberge nun auch die zwischenzeitlich entstandene Bundesautobahn A 20 zu betrachten.

 

Gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG sind die Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation oder ansonsten alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten – für die jetzt anstehende 3. Stufe spätestens jedoch bis zum 18.07.2018.

 

Eine umfängliche Überarbeitung eines Aktionsplans sollte erfolgen, wenn Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Menschen relevant verändert sind oder aus der Überprüfung des Aktionsplans ein Erfordernis zur Überarbeitung deutlich wird. Relevante Veränderung der Lärmsituation können insbesondere bei der Überprüfung der Lärmkarten anhand nachfolgender Fragestellungen identifiziert werden:

 

Werden zusätzliche oder andere Strecken kartiert?

Nein

Wurden aktive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. lärmmindernde Fahrbahndecken, Lärmschutzwände und Wälle) umgesetzt?

Einbau einer lärmmindernden Straßenoberfläche BAB A 1               JA

Liegen relevante Änderungen in den Verkehrsbelastungen vor, z. B. Verkehrsstärke +/- 30 % oder mehr?*

A 1

2012 = 58.168 Kfz/d = 21.231.320 Kfz/a

2016 = 69.780 Kfz/d = 25.469.700 Kfz/a

Veränderung = + 19,96 % Nein

 

A 20 Süd

2012 = 42.052 Kfz/d = 15.348.980 Kfz/a

2016 = 48.769 Kfz/d = 17.800.685 Kfz/a

Veränderung = + 15,97 %

 

A 20 Nord

2012 = 13.060 Kfz/d = 4.766.900 Kfz/a

2016 = 17.940 Kfz/d = 6.548.100 Kfz/a

Veränderung = + 37,37 %         Ja?

 

B 75

2012 = 8.368 Kfz/d = 3.054.320 Kfz/a

2016 = 8.352 Kfz/d = 3.048.480 Kfz/a

Veränderung = - 0,19 % Nein

Wurde die Geschwindigkeitsregelungen um

+/- 20 km/h oder mehr verändert?

Nein

Hat eine geänderte Bebauungsstruktur die Schall-ausbreitung relevant verändert?

Nein

Haben sich Einwohnerzahlen relevant geändert?

2012 = 1.453

2016 = 1.515

Veränderung = + 4,27 %

Sind relevante Veränderungen bei anderen Lärmquellen im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie eingetreten?

Nein

 

* Anmerkung: Zum Begriff „relevante Änderung in den Verkehrsbelastungen“ gibt es zwei unterschiedliche Definitionen. Gemäß Schreiben des LLUR vom 26.08.2016 liegt diese bei einem Anstieg der Verkehrsstärke um 60% oder mehr bzw. beim Absinken um 30% oder mehr vor. Auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein zur Lärmaktionsplanung wird jedoch eine Änderung der Verkehrsstärke von +/- 30% angegeben. Die Verkehrsstärke hat unmittelbaren Einfluss auf den Beurteilungspegel. Je größer die Verkehrsstärke bei ansonsten gleichbleibenden Randbedingungen (Höchstgeschwindigkeit, Straßenoberfläche usw.) ist, desto größer ist auch der Beurteilungspegel. Daher erscheint es verwaltungsseitig sinnig, den gleichen Prozentanteil für Steigerung und Absinken zu verwenden.

 

Aufgrund der Umsetzung einer aktiven Lärmschutzmaßnahme ist der Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge zu überprüfen und zu überarbeiten. Dieses wäre aufgrund der 5-Jahres-Frist auf jeden Fall durchzuführen.

 

Bei einem Vergleich der vom LLUR zur Verfügung gestellten Grunddaten für die Lärmkartierungen und der Lärmkarten 2012 und 2017 ist festzustellen, dass die Anzahl der belasteten Menschen und Flächen in der Gemeinde abgenommen haben. Dieses gilt sowohl für die ganztägige (24 Stunden) Belastung als auch für die in der Nacht (22 bis 6 Uhr).

Dieses betrifft vor allem die Fläche zwischen der Bundesautobahn A 1 und der Bundesstraße B 75. Hier war 2012 noch der gesamte Bereich ganztägig einer Belastung von über 55 bis 60 dB(A) oder mehr ausgesetzt. Gemäß der Lärmkartierung 2017 ist der Ortsteil Hansfelde nun deutlich weniger betroffen. In der Nacht war 2012 vor allem der Ortsteil Hamberge einer Belastung von über 50 bis 55 dB(A) oder mehr ausgesetzt. Nach der Kartierung 2017 beschränkt sich dieses auf den bebauten Bereich vom Fliederweg bis zur Schulstraße.

Zu beachten ist, dass es sich nur um errechnete Werte handelt. Eine Überprüfung vor Ort hat nicht stattgefunden. Grund für die Veränderung wird der Einbau der lärmmindernden Straßenoberfläche sein.

 

Deutlich wird die Reduzierung beim Betrachten der Detailkarten. Diese sind aufgrund des Umfangs der Vorlage nicht beigefügt. Sie können ebenso wie die Grunddaten der Lärmkartierungen 2007, 2012 und 2017 eingesehen und heruntergeladen werden auf www.umweltdaten.landsh.de/laermatlas/script/index.php.

 

Als nächster Schritt sind durch die Gemeinde die Lärmsituation zu bewerten sowie Maßnahmen, Konzepte und Strategien, mit denen eine Lärmreduzierung erreicht werden kann, im Lärmaktionsplan zu formulieren. Als Maßnahmen sind sowohl aktive bauliche Maßnahmen an der Lärmquelle (z. B. höhere Lärmschutzwälle und/oder –wände), passive bauliche Maßnahmen an betroffenen Gebäuden (z. B. Verbesserungen an Fenstern und Dächern) sowie verkehrsrechtliche Maßnahmen (Geschwindigkeitsreduzierungen) vorstellbar. Zuständig für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist der Straßenbaulastträger, hier die Bundesrepublik Deutschland.

 

Lärmschutzmaßnahmen an Straßen in der Baulast des Bundes setzen voraus, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte (sogenannte Auslösewerte) übersteigt:

 

 

Tag

Nacht

an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen, Altenheimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten

67 dB(A)

57 dB (A)

 

in Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten

69 dB(A)

59 dB(A)

in Gewerbegebieten

72 dB(A)

62 dB(A)

 

Es besteht allerdings keine Verpflichtung für den Straßenbaulastträger, die geforderten Maßnahmen umzusetzen. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBVSH) als zuständige Behörde kann nur im Rahmen der Richtlinien (für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes) Mittel für Lärmminderungsmaßnahmen an bestehenden Straßen bereitstellen.

 

Gemäß § 47 d Abs. 2 BImSchG sind im Lärmaktionsplan auch ruhige Gebiete auszuweisen, die vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden sollen. Feste Kriterien für den Begriff „ruhiges Gebiet“ gibt es jedoch nicht. In dem vom Umweltministerium Schleswig-Holstein bereitgestellten Leitfaden heißt es: „Ruhige Gebiete auf dem Lande zeichnen sich durch die Abwesenheit vom Lärmquellen wie Verkehrs-, Industrie, Gewerbe- und Freizeitlärm aus. Eine Festlegung dieser Gebiete zum vorsorgenden Lärmschutz erfolgt daher an Hand von Schätzungen und Erfahrungswerten. Dafür können zum Beispiel die Ausweisung von Ruhe- und Naherholungsbereichen oder von Biotopverbundachsen aus der Landschaftsplanung herangezogen werden.“. Innerhalb des Gemeindegebietes liegt das FFH-Gebiet „Travetal“. Im bestehenden Lärmaktionsplan wird der Traveraum als Ruhiges Gebiet festgelegt. Hieran sollte festgehalten werden. Das Gebiet ist allerdings genauer zu definieren. Änderungen und Ergänzungen können in der Sitzung besprochen werden

 

Im Prozess der Lärmaktionsplanung sollen sowohl die Öffentlichkeit als auch die berührten Träger öffentlicher Belange eingebunden werden. Hierzu wird der Entwurf für einen Monat im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegt und auf der Homepage veröffentlicht. Gleichzeitig werden die betroffenen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Im Anschluss hat die Gemeindevertretung über die eingegangenen Stellungnahmen zu befinden und den Lärmaktionsplan zu beschließen. Im letzten Schritt ist dieser bekannt zu machen, zu veröffentlichen und über das LLUR an die Europäische Kommission weiterzuleiten.

 

Die Lärmkarten „Straße 24 Std.“ und „Straße Nacht“ sind sowohl in der Fassung 2012 als auch 2017 für das Gemeindegebiet als Anlagen beigefügt.

 

Hintergründe und weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung sind im Landesportal Schleswig-Holstein unter http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/laermschutz/laermsh/laermaktionsplanung.html. abrufbar.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

1) Entwurf des Lärmaktionsplanes

2) Konzept zur Verkehrsberuhigung der B 75

3) Ruhiges Gebiet

4) Lärmkarte Hamberge „Straße 24 Std. (2012)“

5) Lärmkarte Hamberge „Straße Nacht (2012)“

6) Lärmkarte Hamberge „Straße 24 Std. (2017)“

7) Lärmkarte Hamberge „Straße Nacht (2017)“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 7 1 Anlage 1: Entwurf des Lärmaktionsplanes (219 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Konzept zur Verkehrsberuhigung der B 75 (2617 KB)      
Anlage 1 3 Anlage 3: Ruhiges Gebiet (668 KB)      
Anlage 3 4 Anlage 4: Lärmkarte Hamberge Straße 24Std (2012) (534 KB)      
Anlage 4 5 Anlage 5: Lärmkarte Hamberge Straße Nacht (2012) (542 KB)      
Anlage 5 6 Anlage 6: Lärmkarte Hamberge Straße 24Std (2017) (538 KB)      
Anlage 6 7 Anlage 7: Lärmkarte Hamberge Straße Nacht (2017) (544 KB)      
Seite zurück Nach oben