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Vorlage - 2021/19-136  

Betreff: 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rehhorst über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pöhls für das Gebiet südlich Dorfstraße 30, östlich Zarpener Weg und westlich Dorfstraße 24
hier: Auswertung der zum Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Rehhorst Entscheidung
24.03.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlung  
2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rehhorst über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pöhls - Satzung (Stand: 08.02.2021)  
2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rehhorst über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pöhl - Begründung (Stand: 08.02.2021)  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt unter der Maßgabe, dass die noch ausstehenden Stellungnahmen nicht fristgerecht eingehen oder bedeutsame Änderungen auslösen:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rehhorst über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pöhls abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme

 

  • Amt Trave-Land für Wasserbeschaffungsverband Wakendorf I vom16.03.2021.

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 24.03.2021 (Anlage 1) und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rehhorst über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pöhls für das Gebiet südlich Dorfstraße 30, östlich Zarpener Weg und westlich Dorfstraße 24 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung durch die Gemeindevertretung ist nach des § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.10.2020 den Entwurf der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rehhorst über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pöhls beschlossen und nach § 3 (2) BauGB zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB bestimmt.

 

Der Satzungsentwurf inklusive Begründung haben in der Zeit vom 23.02.2021 bis einschließlich 23.03.2021 im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.Amt-Nordstormarn.de einsehbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Die öffentliche Auslegung wurde im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde, den Lübecker-Nachrichten, Stormarner Ausgabe, am 11.02.2021 amtlich bekannt gemacht.

 

Die gemäß § 4 (2) BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am 25.02.2021 am Verfahren beteiligt worden. Gleichzeitig wurde das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde unterrichtet.

 

Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:

 

Träger öffentlicher Belange / obere Verwaltungsbehörde

 

Stellungnahme vom

Ministerium für Inneres, Ländliche Räume, Integration und Gleichstellung SH, Landesplanungsbehörde

bislang ohne

Kreis Stormarn

bislang ohne

Amt Trave-Land für Wasserbeschaffungsverband Wakendorf I

16.03.2021

 

Die bislang eingegangene Stellungnahme ist in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht dargestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Gewichtung der einzelnen geltend gemachten Belange (Abwägung). Die Träger öffentlicher Belange haben noch bis zum 01.04.2021 Zeit, eine Stellungnahme abzugeben.

 

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

1)      Beschlussempfehlung (Stand: 24.03.2021

2)      2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rehhorst über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pöhls – Satzung (Stand: 08.02.2021)

3)      2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rehhorst über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pöhls – Begründung (Stand 08.02.2021)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschlussempfehlung (121 KB)      
Anlage 2 2 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rehhorst über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pöhls - Satzung (Stand: 08.02.2021) (1170 KB)      
Anlage 3 3 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rehhorst über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pöhl - Begründung (Stand: 08.02.2021) (347 KB)      
Stammbaum:
2021/19-136   2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rehhorst über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pöhls für das Gebiet südlich Dorfstraße 30, östlich Zarpener Weg und westlich Dorfstraße 24 hier: Auswertung der zum Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
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