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Vorlage - 2021/22-115  

Betreff: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen für da Gebiet im Norden der Gemeinde am Ortsausgang Richtung Heilshoop, westlich der Hauptstraße (L 71), nördlich der Bebauung "Am Sportplatz"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen Vorberatung
10.06.2021 
Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses und des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen (offen)   
Gemeindevertretung Zarpen Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 8. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet im Norden der Gemeinde am Ortsausgang Richtung Heilshoop, westlich der Hauptstraße (L 71), nördlich der Bebauung „Am Sportplatz“ folgende Änderung der Planung vorsieht:

 

-          Umwandlung „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gemeinbedarfsfläche“.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll möglichst das Büro Architektur und Stadtplanung, Hamburg beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Auslegung.

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.  

 

  1. Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen.

 

  1. Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind damit einverstanden, dass der Bürgermeister nach Abstimmung mit seinen Stellvertretern die für die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendigen Architekten- und Ingenieurleistungen, die einen Auftragswert von 2.500 € brutto übersteigen, ohne vorherige Zustimmung der Gemeindevertretung beauftragt. Über die Auftragserteilung ist der Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung zu berichten. Sie ist von ihr zu genehmigen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen (bzw. bürgerlichen Mitglieder) von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

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Sachverhalt:

Das Amt Nordstormarn hat sich als Träger der Dörfergemeinschaftsschule „Am Struckteich“ im vergangenen Jahr für den Neubau des Schulgebäudes ausgesprochen. Die Gemeinde Zarpen soll Schulstandort bleiben.

 

Das geplante neue Schulgelände soll auf der nördlich des Sportplatzes und der Bebauung „Am Sportplatz“ gelegenen landwirtschaftlichen Fläche entstehen. Verkehrlich soll die Fläche direkt an die Landesstraße L 71 (Hauptstraße) angeschlossen werden.

 

Für den neuen Standort muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Außerdem ist der bestehende Flächennutzungsplan der Gemeinde Zarpen zu ändern. Dieses fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Zarpen, da nur sie die Planungshoheit für ihr Gemeindegebiet hat.

 

Die Auftragsvergabe richtet sich nach den Bestimmungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). In der Flächenplanung ergibt sich das Honorar aus der Größe des Plangebietes, der Honorarzone (Schwierigkeitsgrad), den Nebenkosten und den beauftragten Besonderen Leistungen. Plangebietsgröße und Planungsschwierigkeiten werden im vorliegenden Fall bei der Angebotseinholung keinen nennenswerten Auswirkungen auf die Honorarhöhe haben. Verwaltungsseitig wird daher angeregt, das Büro Architektur + Stadtplanung, Hamburg mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Durchführung des Verfahrens zu beauftragen. Das Büro hat sich bereits im Rahmen der notwendigen alternativen Schulstandortprüfung mit der Aufgabenstellung befasst und hat Erfahrung mit der Problematik.

 

Die mit der Planung verbundenen Kosten können über einen städtebaulichen Vertrag an das Amt Nordstormarn als Vorhabenträger weitergegeben werden.

 

Gemäß § 2 Abs. 2g der Hauptsatzung der Gemeinde Zarpen ist der Bürgermeister berechtigt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleitungen bis zu einem Wert von 2.500 € (brutto) allein zu entscheiden. Die Entwicklung des zukünftigen Schulstandortes soll vorangetrieben werden. Es ist davon auszugehen, dass die Auftragssummen für Artenschutzuntersuchung, Immissionsschutzuntersuchung, Bodenuntersuchung, Vermessung, Umweltbericht usw. diesen Betrag übersteigen werden. Für eine schnelle Beauftragung ohne vorherige Beschlussfassung der Gemeindevertretung erscheint es ratsam, dass der Bürgermeister nach Abstimmung mit seinen Stellvertretern den Auftrag erteilt und die nachträgliche Genehmigung in der nächsten Gemeindevertretungssitzung erfolgt.

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (333 KB)      
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