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Vorlage - 2021/22-116  

Betreff: Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen Entscheidung
09.09.2021 
Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses und des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen (offen)   
Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen Entscheidung
25.11.2021 
Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses und des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

In der Gemeindevertretersitzung am 01.04.2021 wurde Herr Heiko Hahn als bürgerliches Mitglied in den Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen gewählt.

 

Gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung werden Mitglieder, die nicht der Gemeindevertre-tung angehören, von der oder dem Vorsitzenden des Ausschusses durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihr Amt eingeführt. Die Mitglieder der Ausschüsse handeln in ihrer Tätigkeit nach ihrer freien, durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Text:

Ich verpflichte Sie zur gewissenhaften, unparteiischen Tätigkeit und zur Verschwiegenheit (Handschlag).

 

 

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