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Vorlage - 2021/21-125  

Betreff: Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr Trenthorst-Ahrensfelde sowie Übernahme des Brandschutzes durch die Freiwillige Feuerwehr Westerau als Gemeindefeuerwehr
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerau Entscheidung
14.06.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerau (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr Trenthorst-Ahrensfelde. zum 31. Dezember 2021. Die Freiwillige Feuerwehr Westerau (Ortsfeuerwehr) wird Gemeindefeuerwehr und stellt künftig den Brandschutz im gesamten Gemeindegebiet sicher. Die aufgelöste Ortsfeuerwehr Trenthorst-Ahrensfelde bleibt zunächst als Löschgruppe der aufnehmenden Gemeindefeuerwehr mit eigenem Feuerwehrhaus bestehen.

 

 

 

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Sachverhalt:

Seit geraumer Zeit kann die Freiwillige Feuerwehr Trenthorst-Ahrensfelde keine Mitglieder mehr gewinnen, um die geforderte Sollstärke von 27 Mitgliedern zu erreichen.

 

Mit der Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr Trenthorst-Ahrensfelde entfällt zugleich die Bildung einer Gemeindefeuerwehr mit Ortsfeuerwehren (vergleiche § 8 Absatz 2 Satz 2 BrSchG). Die verbleibende Freiwillige Feuerwehr Westerau wird Gemeindefeuerwehr. Da in der Gemeinde nur noch eine freiwillige Feuerwehr besteht, hat diese nicht mehr die Rechtsstellung einer Ortswehr, sondern die einer Gemeindefeuerwehr.

 

 Für die bisherigen Ortsfeuerwehren Westerau und Trenthorst-Ahrensfelde gilt:

 

" Das Einsatzgebiet der Gemeinde wird nicht mehr in Ausrückebezirke gegliedert. Die aufgelöste Ortsfeuerwehr bleibt zunächst als Löschgruppe der aufnehmenden Freiwilligen Feuerwehr Westerau mit eigenen Feuerwehrhaus bestehen..

 

" Mit der Auflösung werden die Satzungen der aufgelösten Ortswehr Trenthorst-Ahrensfelde und der alten Gemeindefeuerwehr gegenstandslos. Die bisherige Ortsfeuerwehr Westerau muss sich als neue Gemeindefeuerwehr eine neue Satzung geben und einen neuen Wehrvorstand wählen.

 

" Das Vermögen der aufgelösten Ortsfeuerwehr Trenthorst-Ahrensfelde fällt an die Gemeindefeuerwehr Westerau.

 

" Die Mitglieder der aufgelösten Ortsfeuerwehr Trenthorst-Ahrensfelde können  zu der Gemeindefeuerwehr Westerau übertreten und von dieser aufgenommen werden.

 

" Das Einsatzfahrzeug, die Ausrüstungsgegenstände und das Feuerwehrhaus der aufgelösten Ortsfeuerwehr Trenthorst-Ahrensfelde nutzt zukünftig die Gemeindefeuerwehr Westerau.

 

 

 

" Der Gemeindewehrführer, beide Ortswehrführungen  und ihre Stellvertreter werden zum Zeitpunkt der Auflösung der Ortsfeuerwehr Trenthorst-Ahrensfelde als Ehrenbeamte verabschiedet, weil ihre Ehrenämter entfallen. Die zukünftige Gemeindefeuerwehr Westerau hat einen neuen Wehrvorstand zu wählen.

 

" Mit der Bildung der neuen Gemeindefeuerwehr werden für die Ämter des Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der bisherige Gemeindewehrführer und sein bisheriger Stellvertreter kommissarisch als Beauftragte von der Aufsichtsbehörde bestellt.

 

 

Die Aufsichtsbehörde für das Feuerwehrwesen des Kreises Stormarn wird hierüber informiert, auch darüber, dass durch die Freiwillige Feuerwehr Westerau der Brandschutz gewährleistet ist.

Begründung

 

Nach Prüfung und Feststellung der Gemeindevertretung Westerau sowie des Gemeindewehrführers der Gemeinde Westerau hat die Einsatzabteilung der FF Trenthorst-Ahrensfelde eine Ist-Stärke von 10 aktiven Mitgliedern. Damit wird die Sollstärke von 27 Einsatzkräften inkl. Reseveabteilung deutlich unterschritten, womit die personelle Leistungsfähigkeit der Ortswehr i. S. § 6 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) nicht mehr gegeben ist. Aus einer vergleichbaren Situation heraus hatte sich die ehemalige Ortswehr Ahrensfelde zum Jahresende 2017 aufgelöst und deren Mitglieder waren der FF Trenthorst-Wulmenau beigetreten, die sich daraufhin in FF Trenthorst-Ahrensfelde umbenannte. Dies hatte kurzzeitig zu einer Stabilisierung der Personalsituation geführt. Der nunmehr erneut aufgetretene Mitgliederschwund führt zu der Situation, dass die Voraussetzung für die Anerkennung der FF Trenthorst-Ahrensfelde gem. § 6 Abs. 3 BrSchG nicht mehr vorliegen. Es ist nicht zu erkennen, dass diese Voraussetzungen in angemessener Zeit wiederhergestellt werden können.

 

Die Möglichkeiten der Gemeinde Westerau schließen im vorliegenden Fall auch ein, den Brandschutz dahingehend zu reorganisieren, dass die Ortswehr Westerau, die über eine ausreichende personelle Leistungsfähigkeit verfügt, den Brandschutz in der Gemeinde künftig im gesamten Gemeindegebiet sicherstellt und die FF Trenthorst-Ahrensfelde aufgelöst wird, wobei die Kameraden der FF Trenthorst-Ahrensfelde in die dann als Gemeindewehr fungierende Ortswehr Westerau übernommen werden. Diese Reorganisation umfasst auch die Planung eines neuen, dem erweiterten Bedarf angemessenen, Gerätehauses, für das ein zentraler auf Gemeindegebiet liegender Standort zu wählen ist. Die Berechtigung zu dieser Reorganisation ergibt sich unmittelbar aus § 2 BrSchG, wonach die Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe leistungsfähige Feuerwehren zu unterhalten haben.

 

Die Entscheidung der Gemeinde Westerau, den Brandschutz künftig mit einer schlagkräftigen Gemeindewehr ohne Ortswehren sicherzustellen, erfolgt in Erfüllung der Amtspflicht der Gemeindevertreter/innen, da ohne diese Reorganisationsschritte der Brandschutz in Teilen der Gemeinde nur noch eingeschränkt gewährleistet werden kann.

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

keine 

 

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