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Vorlage - 2018/20-003  

Betreff: Vorschlagsliste der Gemeinde Wesenberg für Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wesenberg Entscheidung
19.06.2018 
Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

In die Vorschlagsliste der Gemeinde Wesenberg für die Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 werden aufgenommen:

 

Name

(auch Geburtsname)

 

Vorname

 

Geburtstag

und –ort

 

 

Beruf

 

Wohnort


Brüß

 


Mark


16.01.1970
in Bad Oldesloe

 

Selbständiger Zimmermeister


Dorfstraße 26

23858 Wesenberg


Starbusch


Michael

 

09.10.1959
in Lübeck

 

Geschäftsführer/ Betriebswirt

 

Dorfstraße 23a

23858 Wesenberg

 

Dettke

 

Karin

 

11.06.1954

in Lübeck

Bankkauffrau/ Bürgermeisterin Gemeinde Wesenberg

 

Fliegenfelde 8

23858 Wesenberg

 

Siemens

 

Frank

05.12.1965
in Lengerich/ Westfalen

 

Selbständiger Unternehmer

 

Bruhnkatener Weg 6

23858 Wesenberg

 

 

 

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Sachverhalt:

 Die Amtszeit der gewählten Schöffen endet mit Ablauf des Jahres 2018. Gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz sind die Gemeinden aufgefordert, eine Vorschlagsliste für Schöffen der neuen Wahlzeit von 2019-2023 aufzustellen. Diese Vorschlagsliste ist dem Amtsgericht Lübeck auszuhändigen und dient dem durch das Amtsgericht aufzustellenden Wahlausschuss als Entscheidungsgrundlage.

 

Für die Gemeinde Wesenberg sind dabei 4 Personen vorzuschlagen.

 

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

 

Unfähig zu dem Amt des Schöffen sind:

 

1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

2. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet haben würden,

3.Personen, die noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen,

4.Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht für das Amt geeignet sind,

5.Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

 

Nicht berufen werden sollen u.a.

 

1.Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte,

2.gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Zahl und mindestens der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

 

Das Amt Nordstormarn hatte eine Bekanntmachung in der Presse veröffentlicht mit der Aufforderung an interessierte Personen, sich zu bewerben. Die im Beschlussvorschlag genannten Personen aus der Gemeinde Wesenberg haben eine Bewerbung eingereicht.

 

 

In die Sitzungsniederschrift sind im Hinblick auf den Datenschutz lediglich die Namen aufzunehmen.

 

 

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Anlage/n:

 

 

 

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