Vorlage - 2021/15-071
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Sachverhalt:
Dem Prüfungsausschuss liegen die Jahresabschlüsse zum 31.12.2017 und 31.12.2018 mit seinen Bestandteilen gemäß § 95n Absatz 3 Gemeindeordnung vor. Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss von 61.242,54 € aus. Dieser wird mit dem vorgetragenen Jahresfehlbetrag aus dem Jahr 2017 verrechnet, der Differenzbetrag in Höhe von 53.987,48€ ist der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Im Einzelnen führt der Prüfungsausschuss folgende Prüfungshandlungen durch:
- Überprüfung, ob der Haushaltsplan eingehalten worden ist.
- Überprüfung der Belege, dass sie sachlich und rechnerisch belegt worden sind.
- Überprüfung der richtigen Verbuchung der Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.
- Überprüfung der Vermögensverwaltung und des richtigen Nachweises des Vermögens.
- Überprüfung des Anhangs und des Lageberichts auf dessen Vollständigkeit.
Die Prüfung erfolgt anhand von Stichproben.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 15 Jahresabschluss per 31.12.2018 (2299 KB) |