Vorlage - 2021/20-153
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Beschlussvorschlag:
a) Die Gemeinde Wesenberg nimmt die Jahresrechnung 2019 zur Kenntnis.
b) Die Gemeinde Wesenberg nimmt die Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis und trägt
gemeinsam mit der Gemeinde Hamberge das Defizit in Höhe von insgesamt
202.060,65 €.
c) Die Gemeinde Wesenberg nimmt den Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 zur Kenntnis
und ist bereit, gemeinsam mit der Gemeinde Hamberge, das Defizit in Höhe von
54.900,00 € zu tragen.
d) Den außerplanmäßigen Ausgaben bei der HHSt. 2021/20/361110.5312100 werden
zugestimmt. Die Deckung ist durch die Einnahmen bei der HHSt.
2021/20/361110.4488000 gewährleistet.
Sachverhalt:
a) Jahresabschluss 2019
In der Beiratssitzung am 16.06.2021 wurde durch Herrn Teege von der Kirchenkreisver-waltung Plön-Segeberg die Jahresrechnung 2019 erläutert. Der Elementarbereich schließt mit einem kommunalen Anteil in Höhe von 333.471,76 €. Die Vorauszahlung für das Jahr 2019 betrug 305.990,00 €, so dass ein Defizit in Höhe von 27.481,76 € entstanden ist.
Ausgaben | 784.660,28 € |
Einnahmen | 451.188,52 € |
Defizit / Anteil der Kommunen | 333.471,76 € |
abzgl. Abschlagszahlungen | 305.990,00 € |
Nachzahlung der Kommunen | 27.481,76 € |
Der Krippenbereich schließt mit einem kommunalen Anteil in Höhe von 97.187,50 € ab. Hier betrug die Vorauszahlung 174.890,00 €. Dies führte im Krippenbereich zu einer Überzahlung in Höhe von 77.702,50 €.
Ausgaben | 511.681,85 € |
Einnahmen | 414.494,35 € |
Defizit / Anteil der Kommunen | 97.187,50 € |
abzgl. Abschlagszahlungen | 174.890,00 € |
Überzahlung der Kommunen | 77.702,50 € |
Die aus der Gesamtjahresrechnung 2019 resultierende Überzahlung in Höhe von
50.220,74 € ist der Gemeinde Hamberge (als Standortgemeinde) gutgeschrieben worden.
Elementarbereich 2019 Defizit 27.481,76 €
Krippenbereich 2019 Überzahlung 77.702,50 €
Gutschrift 50.220,74 €
Nachzuzahlen an den Träger ist noch das kommunale Defizit für die I-Maßnahmen in Höhe von 557,70 €.
Ausgaben | 33.837,38 € |
Einnahmen | 32.209,68 € |
Defizit / Anteil der Kommunen | 1.627,00 € |
abzgl. Abschlagszahlungen | 1.070,00 € |
Nachzahlung der Kommunen | 557,70 € |
aa) Defizitverteilung nach tatsächlichen Belegungsmonaten – Elementarbereich:
Anteil der Kommunen | 333.471,76 € |
./. Kostenausgleiche § 25 KiTaG (alt) | 27.465,30 € |
./. Kostenausgleich Notunterkunft | 4.012,14 € |
+ Bewirtschaftung Elementar | 5.185,73 € |
Gesamt | 307.180,05 € |
Die Bewirtschaftungskosten sind auf Seiten der Gemeinde Hamberge für Wasser, Strom usw. in Höhe von 7.778,60 € entstanden.
Unterteilt nach Elementarbereich (2/3) 5.185,73 € und
Krippenbereich (1/3) 2.592,87 €.
Aufteilung nach Belegungsmonaten:
Hamberge | 812,0 | 85,38 % |
Wesenberg | 139,0 | 14,62 % |
Defizit nach Belegung:
Gesamt | Hamberge | Wesenberg |
307.180,05 € | 262.270,33 € | 44.909,72 € |
Aufgrund der geleisteten Abschlagszahlung von Wesenberg in Höhe von 32.960,00 €
ergibt sich hieraus eine Nachzahlung für Wesenberg in Höhe von 11.949,72 €
ab) Defizitverteilung nach tatsächlichen Belegungsmonaten – Krippenbereich:
Anteil der Kommunen | 97.187,50 € |
./. Kostenausgleiche § 25 KiTaG (alt) | 14.538,33 € |
./. Kostenausgleich Notunterkunft | 0 € |
+ Bewirtschaftung Krippe | 2.592,87 € |
Gesamt | 85.242,04 € |
Aufteilung nach Belegungsmonaten:
Hamberge | 289,0 | 91,46 % |
Wesenberg | 27,0 | 8,54 % |
Defizit nach Belegung:
Gesamt | Hamberge | Wesenberg |
85.242,04 € | 77.962,37 € | 7.279,67 € |
Aufgrund der geleisteten Abschlagszahlung von Wesenberg in Höhe von 70.186,00 €
ergibt sich hieraus eine Überzahlung von Wesenberg in Höhe von 62.896,33 €
Aus dem Elementar- und Krippenbereich ergibt sich somit eine Überzahlung in Höhe von insgesamt 50.946,61 €.
ac) Defizitverteilung nach Belegungsmonaten – I-Maßnahmen:
| Hamberge | Wesenberg |
Belegungsmonate Elementar | 812,0 | 139,0 |
Belegungsmonate Krippe | 289,0 | 27,0 |
Gesamt | 1.101,0 | 166,0 |
| 86,90 % | 13,10 % |
| Gesamt | Hamberge | Wesenberg |
Defizit | 1.627,70 € | 1.414,47 € | 213,23 € |
geleistete Abschlagszahlungen | 1.070,00 € | 955,00 € | 115,00 € |
Nachzahlung | 557,70 € | 459,47 € | 98,23 € |
Zusammengefasst hat die Gemeinde Wesenberg an den Träger für das Jahr 2019 für den Bereich I-Maßnahmen noch ein Defizit in Höhe von 98,23 € zu zahlen.
Aus dem Elementar- und Krippenbereich ergibt sich eine Überzahlung der Gemeinde Wesenberg in Höhe von 50.946,61 €.
b) Jahresrechnung 2020
Der Elementarbereich 2020 schließt mit einem kommunalen Zuschuss in Höhe von 382.384,52 € (376.937,74 € Betrieb + 5.446,78 € Investiv) ab. Die Abschlagszahlungen betrugen von beiden Gemeinden zusammen insgesamt 241.800,00 €, so dass ein Defizit von 140.584,52 € zu zahlen ist.
Ausgaben Sachkonto 45150 | 818.905,87 € |
Ausgaben Sachkonto 50910 | 5.446,78 € |
Einnahmen | 441.968,13 € |
Defizit / Anteil der Kommunen | 382.384,52 € |
abzgl. Abschlagszahlungen | 241.800,00 € |
Nachzahlung der Kommunen | 140.584,52 € |
Im Krippenbereich 2020 ist ein Defizit in Höhe von 59.875,73 € auszugleichen. Das Defizit setzt sich aus dem kommunalen Zuschuss in Höhe von 162.253,23 € (160.115,38 € Betrieb + 2.137,85 € Investiv) abzüglich 102.377,50 € Abschlagszahlungen zusammen.
Ausgaben Sachkonto 45150 | 502.673,92 € |
Ausgaben Sachkonto 50910 | 2.137,85 € |
Einnahmen | 342.558,54 € |
Defizit / Anteil der Kommunen | 162.253,23 € |
abzgl. Abschlagszahlungen | 102.377,50 € |
Nachzahlung der Kommunen | 59.875,73 € |
Aufgrund einer Forderung seitens der Gemeinden Hamberge und Wesenberg gegenüber der Kirchenkreisverwaltung aus dem Jahre 2018 verringert sich die Forderung um 42.600,00 €.
Nachzahlung der Kommunen | 59.875,73 € |
./. Schadenfall aus 2018 | 42.600,00 € |
abschl. Nachzahlung der Kommunen | 17.275,73 € |
Dass es im Ergebnis im Elementar- sowie im Krippenbereich zu so hohen Defiziten gekommen ist, liegt an folgendem Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan 2020 wurde bereits im November 2019 erstellt. Dieser beinhaltete die zu diesem Zeitpunkt seitens des Landes zugesagten SQKM-Mittel ab 01.08.2020 in Höhe von 263.520,00 € für den Elementarbereich und 185.3610,00 € für den Krippenbereich.
Aufgrund der Pandemie trat dieser Teil des Gesetzes erst zum 01.01.2021 in Kraft, so dass die SQKM-Mittel erst seit diesem Zeitpunkt fließen. Die Elternbeiträge wurden jedoch schon zum 01.08.2020 reduziert, so dass hier ein Defizit für die Einrichtung entstanden ist.
Als Ausgleich hierfür wurde seitens des Landes ein einmaliger Ausgleichsbetrag in Höhe von 39.254,56 € für die Einrichtung gezahlt. Von diesem Betrag wurden der Gemeinde Wesenberg 4.135,53 € gutgeschrieben.
Nachzuzahlen an den Träger ist auch das kommunale Defizit für die I-Maßnahmen in Höhe von 1.600,40 €.
Ausgaben | 25.166,86 € |
Einnahmen | 21.866,51 € |
Entnahme aus der Rücklage | 1.699,95 € |
Defizit / Anteil der Kommunen | 1.600,40 € |
abzgl. Abschlagszahlungen | 0,00 € |
Nachzahlung der Kommunen | 1.600,40 € |
Die Nachforderung für 2020 seitens der Kirchkreisverwaltung setzt sich wie folgt zusammen:
Elementarbereich 140.584,52 € )
Krippenbereich 17.275,73 € ) gesamt 159.460,65 €
I-Maßnahmen 1.600,40 € )
ba) Defizitverteilung nach tatsächlichen Belegungsmonaten – Elementarbereich:
Anteil der Kommunen | 382.384,52 € |
./. Kostenausgleiche § 25 KiTaG (alt) | 25.792,33 € |
./. Kostenausgleich Notunterkunft | 0 € |
./. Elternbeitragsdeckelung | 27.285,14 € |
./. Landes-/Kreisförderung 2011 | 12160,98 € |
+ Bewirtschaftung Elementar | 14.299,33 € |
Gesamt | 331.445,40 € |
Die Bewirtschaftungskosten sind auf Seiten der Gemeinde Hamberge für Wasser, Strom usw. in Höhe von 21.449,00 € entstanden.
Unterteilt nach Elementarbereich (2/3) 14.299,33 € und
Krippenbereich (1/3) 7.149,67 €.
Aufteilung nach Belegungsmonaten:
Hamberge | 822,5 | 85,19 % |
Wesenberg | 143,0 | 14,81 % |
Defizit nach Belegung:
Gesamt | Hamberge | Wesenberg |
331.445,40 € | 282.358,34 € | 49.087,06 € |
Aufgrund der geleisteten Abschlagszahlung von Wesenberg in Höhe von 22.900,00 €
ergibt sich hieraus eine Nachzahlung für Wesenberg in Höhe von 26.187,06 €.
Die Gemeinde hatte jedoch schon die anteiligen Einnahmen in Höhe von gesamt 4.349,13 €, so dass die Gemeinde Wesenberg für den Elementarbereich an den Träger 30.536,19 € zu zahlen hat.
bb) Defizitverteilung nach tatsächlichen Belegungsmonaten – Krippenbereich:
Anteil der Kommunen | 162.253,23 € |
./. Kostenausgleiche § 25 KiTaG (alt) | 22.526,51 € |
./. Kostenausgleich Notunterkunft | 0 € |
./, Elternbeitragsdeckelung | 11.969,35 |
./. Landes-/Kreisförderung 2011 | 0,00 € |
+ Bewirtschaftung Krippe | 7.149,67 € |
Gesamt | 134.907,07 € |
Aufteilung nach Belegungsmonaten:
Hamberge | 289,0 | 91,46 % |
Wesenberg | 16,0 | 8,54 % |
Defizit nach Belegung:
Gesamt | Hamberge | Wesenberg |
134.907,07 € | 123.396,01 € | 11.521,06 € |
Forderung aus dem Jahre 2018 an die Kirchenkreisverwaltung:
Belegungsmonate 2018 Krippe Hamberge | 213,0 | 74,74 % | 31.839,24 € |
Belegungsmonate 2018 Krippe Wesenberg | 72,0 | 25,26 % | 10.760,76 € |
| 285,0 | 100,00 % | 42.600,00 € |
Aufgrund der geleisteten Abschlagszahlung von Wesenberg in Höhe von 6.825,00 € in Verbindung mit der anteiligen Forderung aus 2018 ergibt sich nun eine Überzahlung für Wesenberg in Höhe von 5.649,28 €.
bc) Defizitverteilung nach Belegungsmonaten – I-Maßnahmen:
| Hamberge | Wesenberg |
Belegungsmonate Elementar | 822,5 | 143,0 |
Belegungsmonate Krippe | 298,0 | 16,0 |
Gesamt | 1.120,5 | 159,0 |
| 87,57 % | 12,43 % |
| Gesamt | Hamberge | Wesenberg |
Defizit | 1.600,40 € | 1.401,47€ | 198,93 € |
geleistete Abschlagszahlungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Nachzahlung | 1.600,40 € | 1.401,47 € | 198,93 € |
Zusammengefasst hat die Gemeinde Wesenberg an den Träger für das Jahr 2020 für
den Elementarbereich 30.536,19 € und
den I-Maßnahmen 198,93 €
somit insgesamt 30.735,12 € nachzuzahlen.
Der Überschuss im Krippenbereich ist durch die vielen Einnahmen auf Seiten der Gemeinde Hamberge in Höhe von 5.649,28 € auszugleichen.
Dies bedeutet in Gesamten für das Jahr 2020 eine Nachforderung in Höhe von insgesamt. 25.085,84 €.
c) Wirtschaftsplan 2021
In der Beiratssitzung am 16.06.2021 wurden alle offenen Fragen zum Wirtschaftsplan 2021 geklärt. Die Personalkosten 2021 beinhalten den von den Gemeinden für das Jahr 2021 zugesicherten höheren Personalbedarf.
Die Standortgemeinde vereinnahmt die SQKM-Mittel, welche an den Träger weitergeleitet werden. Für die Gemeinden Hamberge und Wesenberg errechnet sich gemäß Wirtschafts-plan 2021 ein zusätzlicher kommunaler Zuschuss in Höhe von 54.900,00 €.
Elementarbereich 19.420,00 € )
Krippenbereich 34.770,00 € ) gesamt 54.900,00 €
I-Maßnahmen 710,00 € )
d) Haushaltsrechtliche Deckung
Auf die HHSt. 20/361110.4488000 werden folgende Eingänge gebucht:
für 2019 von Hamberge 50.946,61 €
für 2020 von Hamberge 5.649,28 €
insgesamt 56.595,89 €
Aus der HHSt. 20/361110.5312100 sind zu zahlen:
für 2019 I-Maßnahmen an den Träger 98,23 €
für 2020 Elementarbereich an Träger 30.536,19 €
für 2020 I-Maßnahmen an Träger 198,93 €
insgesamt 30.833,35 €
Diese HHSt. hat keinen HH-Ansatz für das Jahr 2021 und stellen folglich außerplanmäßigen Ausgaben dar. Die sogenannten Mehreinnahmen bei der HHSt. 20/361110.4488000 decken folglich die überplanmäßigen Ausgaben.
Anlage/n:
Anlage/n:
- Jahresrechnung 2019
- Jahresrechnung 2020 nebst Anschreiben
- Wirtschaftsplan 2021
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Jahresrechnung 2019 (2014 KB) | ||||
2 | 2021-07-12_Jahresrechnung 2020 KiTa Hamberge (55 KB) | ||||
3 | 2021-07-12_ Jahresrechnung 2020 KiTa Hamberge Anschreiben (317 KB) | ||||
4 | 2021-05-20_Wirtschaftsplan 2021 (2335 KB) |