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Vorlage - 2021/14-180  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet nordwestlich des Autobahnkreuzes Lübeck, nördlich der Bundesautobahn A1 angrenzend an die Siekbek, westlich der Bundesautobahn A20 sowie südlich der Waldfläche an der Gemeindegrenze zu Badendorf
hier: Bestätigung des Vorentwurfes
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
02.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Geltungsbereich B-Plan 16  
2) Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 (Einzelblätter, Stand 23.11.2021  
3) Vorentwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 16 (Stand 23.11.2021)  
3.1) Anlage zur Begründung-Bestandskartierung  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 Gemeinde Hamberge für das Gebiet nordwestlich des Autobahnkreuzes Lübeck, nördlich der Bundesautobahn A1 angrenzend an die Siekbek, westlich der Bundesautobahn A20 sowie südlich der Waldfläche an der Gemeindegrenze zu Badendorf einschließlich der Begründung wird in der vorliegenden Fassung (mit folgenden Änderungen) gebilligt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden ist durchzuführen. Gleichzeitig ist die Planung bei der Landesplanungsbehörde anzuzeigen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.06.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 gefasst, um die Ersatzfläche für die planfestgestellte Kompensationsfläche zum Neubau der BAB A20 Lübeck-Rostock, Teilstrecke 1, A1 bis L92 (Maßnahmenfläche 3.5), die aktuell im Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes südlich der B 75 liegt, zu sichern.

 

Der nächste Verfahrensschritt ist die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

1) Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16

2) Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 (wird nachgereicht)

3) Vorentwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 16  (wird nachgereicht)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich B-Plan 16 (427 KB)      
Anlage 2 2 2) Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 (Einzelblätter, Stand 23.11.2021 (1614 KB)      
Anlage 3 3 3) Vorentwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 16 (Stand 23.11.2021) (1719 KB)      
Anlage 4 4 3.1) Anlage zur Begründung-Bestandskartierung (510 KB)      
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