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Vorlage - 2021/16-066  

Betreff: Jahresabschluss 2020 der Ev.-Luth. KiTa "Unterm Himmelszelt" in Heilshoop
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Heilshoop Entscheidung
09.05.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Heilshoop nimmt die durch den Träger, die Ev.-Luth. Kirchenkreisverwaltung Plön-Segeberg, erstellten Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Die Jahresrechnung 2020 stellt sich wie folgt dar:

Ausgaben

157.086,80 €

Einnahmen

105.360,76 €

Defizit laut Kirche

51.726,04 €

abzgl. Anteil der Kirchengemeinde

2.370,00 €

Anteil der Kommune lt. Kirche

49.356,04 €

abzgl. Abschlagszahlungen

65.690,00 €

Überschuss

16.333,96 €

 

Ein Einnahme-/Ausgabenvergleich zu den Vorjahren würde das Jahr 2020 nicht korrekt wie-derspiegeln. Das „neue“ KiTaG sollte ursprünglich zum 01.08.2020 in Kraft treten. Pande-miebedingt wurde dies auf den 01.01.2021 verschoben. Allerdings trat die sogenannte „Deckelung“ der Elternbeiträge zum 01.08.2020 in Kraft. Zum Ausgleich der dadurch reduzierten Einnahmen durch Elternbeiträge wurde von Seiten des Landes ein Ausgleich in Höhe von 6.194,11 € an die Standortgemeinde Heilshoop gezahlt.

 

Der sich aus der Jahresrechnung 2020 ergebene Überschuss in Höhe von 16.333,96 € wurde am 30.07.2021 durch die Gemeinde Heilshoop vereinnahmt.

 

Hinweis: Bekanntlich wird das neue KiTaG bis zum 31.12.2024 evaluiert. Ab dem 01.01.2025 sollen Personal-, Sach- und Bewirtschaftungskosten usw. durch die Einnahmen aus Elternbeiträ-gen und SQKM-Mitteln gedeckt sein. Hierfür sind ein Mietvertrag sowie eine Betriebskosten-abrechnung wichtig. Ein Mietvertrag liegt noch nicht vor. Aktuell zahlt die Gemeinde Heilshoop- außer dem Kommunalen Anteil zur Deckung der Betriebskosten des Trägers- ebenfalls Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten für z.B. die Prüfung der Brandmeldeanlage, die Gebäude- und Inhaltsversicherung sowie für Strom, Wasser und Gas. Diese Ausgaben finden sich in der Jahresrechnung 2020 des Trägers nicht wieder, sondern im Haushalt der Gemeinde Heilshoop.

 

Der Gemeinde Heilshoop als Gebäudeeigentümerin obliegen zusätzliche Betreiberpflichten wie z.B. Legionellenprüfungen, E-Checks, Prüfung und Wartung technischer Anlagen. Diese zurzeit durch die Gemeinde Heilshoop getragenen Ausgaben müssen zukünftig in einer Heiz- und Betriebskostenabrechnung Berücksichtigung finden.


Anlage/n:

Anlagen: 2021-07-20_Anschreiben zur Jahresabrechnung 2020

               2021-07-20_Jahresabrechnung 2020

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