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Vorlage - 2021/23-154  

Betreff: Grundsatzbeschluss Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Flachdach des Amtsgebäudes
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Nordstormarn Entscheidung
21.09.2021 
Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt im Zusammenhang mit der Sanierung des Flachdaches eine Photovoltaikanlage zu errichten. Die beschriebenen Maßnahmen sollen einen Kostenrahmen i.H.v. 50 T€ brutto nicht überschreiten. Entsprechende Haushaltsmittel werden bereitgestellt.


Sachverhalt:

Auf der Grundlage des energetischen Sanierungskonzeptes hatte der Amtsausschuss

2020 beschlossen 100.000 € für die energetische Sanierung – darunter insbesondere die Dachsanierung – bereitzustellen. Die Ausschreibung der Dachsanierung ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Submissionsergebnisse werden am 22.09.2021 vorliegen.

In diesem Zusammenhang sollte unter anderem auch die Errichtung einer Photovoltaik-anlage überprüft werden. Von Anfragen an 4 Elektofirmen hat das Amt zwischenzeitlich 1 Angebot erhalten.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage (Stand 08.09.2021) können folgende Eckwerte benannt werden:

 

-          auf dem Flachdach können bis zu 60 Module errichtet werden,

-          die Stromleistung der Anlage beträgt 22,2 kwp (Nennleistung),

-          die reine Investition der PV Anlage (netto) beträgt rd. 25 T€.

 

Der Stromverbrauch des Amtsgebäude betrug 2020 43.995 kw/h. Bei einem angenommenen Eigenverbrauch von 75% ergibt eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsprognose für eine Lebensdauer der Anlage mit 25 Jahren im Überblick

 

-          rd. 450.000 erzeugte kw/h,

-          rd. 120.000 € Einnahmen
(insb. durch verminderten Strombezug aus dem öffentlichen Netz),

-          rd. 21.000 € Ausgaben
(Betriebs- und Instandhaltungskosten).

 

Mithin wird ein kumuliertes Jahresergebnis i.H.v. rd. 100.000 € in 25 Jahren erwartet bzw.

rd. 4000 € / Jahr.

 

Die Angaben sind Stand heute vorläufig und werden noch fachtechnisch durch ein Ingenieurbüro überprüft. Ebenso werden aktuell noch bauseitige Abstimmungen (u.a. Statik) durchgeführt.

 

Es bietet sich grundsätzlich an eine Montage der Anlage im Zusammenhang bzw. unmittelbar im Anschluss an die Sanierung des Flachdaches durchzuführen. Darüber hinaus sollen die Optionen offen gehalten ggf. später eine Ladestation für E-Fahrzeuge und einen Stromanschluss für eine externe Notstromversorgung einzurichten.


Anlage/n:

Anlage/n: 

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