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Vorlage - 2021/20-157  

Betreff: Solarpark Ratzbek
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wesenberg
Gemeindevertretung Wesenberg
02.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
210816a Wesenberg Potenzialstudie - Karte  
210817 Wesenberg PVA-Studie Bericht  
Grundsätze_Land_0845_2021_A2  

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde leitet ein Bauleitplanungsverfahren ein. Die Gemeindevertretung beschließt die erforderliche Einleitung der Änderung des FNP und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Solarpark Ratzbek


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 11.05.2021 die Einleitung eines möglichen Ansiedlungsverfahren beschlossen und die Bürgermeisterin mit dieser Einleitung beauftragt.

 

Folgende Zwischenergebnisse liegen vor:

 

1.)    Im Hinblick auf die kommunale Wertschöpfung sind die entsprechenden Rechtsgrundlagen für Konzessionsabgaben in Kraft getreten. „Das sind … 0,2ct pro KWh die Enerparc AG an die Gemeinde bezahlen würde. Der genaue Betrag hängt von der realen bebauten Fläche und der Sonneneinstrahlung ab, wir gehen von  950-1000 KWp also ca. 2000€ pro Hektar aus“, so der Projektentwickler der Solar Wind Projekt GmbH in seiner Mitteilung vom 09.09.2021.
 

Dieser Richtwertwert wird auch von der IB-Schleswig Holstein bei Finanzierungsfragen angewandt. Vor dem Hintergrund der vorausgegangen Beratungen zu diesem Projekt wird hier nochmals festgehalten, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine vertragliche Vereinbarung der Wertschöpfung noch nicht möglich ist: einer Gemeinde ist es im Vorfeld einer Bauleitplanung nicht gestattet sich zu einer bestimmten Planung zu verpflichten: sie hat vielmehr das Bauleitplanungsverfahren des Baugesetzbuches (BauGB) zu beachten; Darunter insbesondere die Beteiligungsverfahren und Abwägungen der unterschiedlichen Belange.

 

 

2.)    Solar Wind und das Planungsbüro Elbberg haben eine Potenzialstudie entworfen,  die in der Anlage beigefügt ist.

 

3.)    Das Land S-H-hat am 01.09.2021 „Grundsätze“ für die Planung von Solaranlagen gerausgegeben, die aber teilweise noch vorläufig sind und weiterer Beschlüsse der Landesregierung bedürfen. Danach werden (vorläufig) 20 ha empfohlen, ab 20 ha ist in der Regel ein Raumordnungsverfahren durchzuführen: das Land prüft in diesem Verfahren die Übereinstimmung des Vorhabens mit der Landesplanung. Bei in Rede stehenden 55-60 ha geht die Amtsverwaltung von der Notwendigkeit des Raumordnungsverfahren aus.
 

4.)    Unabängig hiervon regt die Amtsverwaltung den Aufstellungsbeschluss an, da das bundesrechtlich geregelte Verfahren insbesondere die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte (auch Betroffener u.a. durch Auslegung der Planungen) sichert.

 

Im Rahmen der (ordnungsgemäßen) Abwägung bleibt die Gemeinde in der Planungshoheit über ihr Gebiet frei.

 

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 210816a Wesenberg Potenzialstudie - Karte (5296 KB)      
Anlage 2 2 210817 Wesenberg PVA-Studie Bericht (1577 KB)      
Anlage 3 3 Grundsätze_Land_0845_2021_A2 (717 KB)      
Stammbaum:
2021/20-157   Solarpark Ratzbek   Bauamt   Beschlussvorlage
2021/20-171   Errichtung eines Solarparkes in der Gemeinde Wesenberg   Bauamt   Beschlussvorlage
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