Vorlage - 2021/17-112
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Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg wird ohne/mit folgenden Änderungen beschlossen.
Sachverhalt:
Zurzeit regelt die Entschädigungssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg zu diesem Thema Folgendes:
§ 6
Gemeindewehrführerin/Gemeindewehrführer,
Die Gemeindewehrführerin oder der Gemeindewehrführer erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Freiwillige Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,-- € monatlich. Die stellvertretende Gemeindewehrführerin oder der stellvertretende Gemeindewehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung von 50,-- € monatlich.
Angesichts der immer umfangreicher werdenden Tätigkeit in den Wehrvorständen ist eine Anpassung der Entschädigungssätze angemessen.
Entsprechend der Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der Freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren – EntschVOfF) vom 28. März 2018 betragen die Höchstsätze der pauschalierten monatlichen Aufwandsentschädigungen gem. § 2 (2) Nr. 3 der VO bezogen auf die Gemeinde Klein Wesenberg (Jahresauszahlung) für die
- Gemeindewehrführung: 1.884,- € pro Jahr
- Stellvertretung: 1.413,- € pro Jahr
Die Höhe der Sätze für die Stellvertretungen ergeben sich aus der Tatsache, dass nach der neuen VO ein Höchstsatz von 75% der für die Wehrführungen vorgesehenen Pauschale angesetzt wird.
Anlage/n:
Anlage: 3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg
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Anlagen: | |||||
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1 | 2021-10-12 Entwurf 3. Änderung Entschädigungssatzung Klein Wesenberg (105 KB) |